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Die Anleger erhalten für das zusätzliche Jahr einen Zins von 8,5 Prozent, für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit waren 7,0 Prozent festgesetzt worden. Außerdem wurden eine Reihe von Sicherungsmechanismen, Kündigungsrechte sowie verpflichtende Teilrückzahlungen Ende März und Ende Mai 2023 festgelegt. Diese Regelung wurde auf einer zweiten Gläubigerversammlung Mitte November mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die Gläubiger, bei denen es sich zu 90 Prozent um private Anleger handelt, hatten mit Hilfe der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ihre Interessen gebündelt, die Organisation stellte auf der Versammlung die maßgeblichen Anträge. Die getroffene Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt einer einmonatigen Einspruchsfrist.