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Rechtsschutzversicherer müssen laut LG München Anlegerklagen finanzieren

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Das Landgericht München I hat die Rechtsschutz Union AG zur Übernahme der Kosten einer Anlegerklage gegen die Deutsche Telekom verurteilt (Urteil vom 28. März, Az 4 O 18021/01).Geklagt hatte ein Anleger wegen Prospekthaftungs- und Deliktsansprüchen aus der Aktienemission der zweiten und dritten Tranche. Die Union AG hatte die Deckungszusage verweigert. Auch andere große Rechtsschutzversicherer wie zum Beispiel die Allianz, die D.A.S., die ARAG und die Roland Versicherung haben Anlegern in ähnlich gelagerten Fällen bisher keinen Rechtsschutz gewährt.

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Dr. Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp & Kälberer, der den Kläger vertrat, wertete das Urteil als großen Erfolg für die Verwirklichung von Anlegerrechten, da die geschädigten Kapitalanleger meist wirtschaftlich nicht mehr in der Lage seien, auch noch Prozesskostenrisiken einzugehen.

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