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ZDF und RTL hatten Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, nachdem das OLG Frankfurt entschieden hatte, dass die Bildberichterstattung wegen der Risiken für Leib und Leben der Angeklagten und weiterer am Verfahren beteiligter Personen unterbleiben müsse. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung nun mit der „erheblichen Aufmerksamkeit“, die das Verfahren in der Öffentlichkeit gefunden hatte, entschied aber, dass die Gesichter der abgebildeten Personen durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden müssen.