Der Startschuss für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist erfolgt: Nachdem im vergangenen August die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) von 30 Verbänden und Unternehmen gegründet worden war, um die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu organisieren, hat die EAR nun den entsprechenden Beleihungsbescheid erhalten. Mit der Beleihung ist die EAR berechtigt, Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zu registrieren. Diese haben rund vier Monate Zeit, die Registrierung durchzuführen. Sollten Hersteller und Importeure bis zum 24. November nicht registriert sein, dürfen sie ihre Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland nicht in Verkehr bringen. Ziel des ElektroG ist, Elektroaltgeräte hochwertig zu verwerten und das Design der Geräte umwelt- und gesundheitsverträglicher zu gestalten. Berater Stiftung EAR
@Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Juliane Hilf (Öffentliches Recht, Vorbereitung der Beleihung und Begleitung des Beleihungsverfahrens), Dr. Thomas Schmuck (Gesellschaftsrecht, Gründung der Stiftung; Frankfurt)
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.