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Registrierung für Elektroaltgeräte

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Der Startschuss für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist erfolgt: Nachdem im vergangenen August die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) von 30 Verbänden und Unternehmen gegründet worden war, um die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu organisieren, hat die EAR nun den entsprechenden Beleihungsbescheid erhalten. Mit der Beleihung ist die EAR berechtigt, Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zu registrieren. Diese haben rund vier Monate Zeit, die Registrierung durchzuführen. Sollten Hersteller und Importeure bis zum 24. November nicht registriert sein, dürfen sie ihre Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland nicht in Verkehr bringen. Ziel des ElektroG ist, Elektroaltgeräte hochwertig zu verwerten und das Design der Geräte umwelt- und gesundheitsverträglicher zu gestalten. Berater Stiftung EAR

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@Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Juliane Hilf (Öffentliches Recht, Vorbereitung der Beleihung und Begleitung des Beleihungsverfahrens), Dr. Thomas Schmuck (Gesellschaftsrecht, Gründung der Stiftung; Frankfurt)

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