Am Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel war auch die Neue Pressegesellschaft aus Ulm interessiert. In Baden-Württemberg verlegt das Haus die Südwest-Presse sowie in Brandenburg die Lausitzer Rundschau und die Märkische Oderzeitung. Aus langjähriger Zusammenarbeit resultierte ein Vorkaufsrecht an Hermann Daniel.
Doch das Bundeskartellamt trieben wettbewerbliche Bedenken um: Vor allem die indirekten gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen der Neuen Pressegesellschaft mit der in Stuttgart ansässigen Südwestdeutschen Medienholding (Schwarzwälder Bote) standen der Freigabe im Weg.
Anders beurteilte das Amt die Fusion von Hermann Daniel mit dem Schwäbischen Verlag. Sie sei wettbewerblich unproblematisch, woraufhin sie den Abschluss der Transaktion anvisierten.
Letzte Ausfahrt Markenrechtsposse
Dies wollte die Neue Pressegesellschaft aus Ulm nicht auf sich sitzen lassen: Sie stampfte mit ihrem Team von der Südwest Presse kurzerhand eine neue Redaktion aus dem Boden, die ebenfalls einen Zollern-Alb-Kurier produzieren sollte. Die neuen Macher des Blattes beriefen sich wegen der Markenrechte auf die alten Vereinbarungen mit dem Gesellschafter des Druck- und Verlagshauses Hermann Daniel, die ihnen bereits das Vorkaufsrecht beschert hatten.
Gegen die gleichnamige Publikation zog eine Tochtergesellschaft des Schwäbischen Verlags vor Gericht. Ende Januar hat das Landgericht Stuttgart entschieden, die Nutzung des Titels sei von der Südwest Presse zu unterlassen. Nach einer vertraglichen Vereinbarung aus 2015 sei der Titel Zollern-Alb Kurier der Klägerin zuzuordnen und ein Doppelnutzung daher nicht gerechtfertigt (Aktenzeichen 17 O 7/23).
Der Weg für die Übernahme des Druck- und Verlagshauses Daniel Herrmann durch den Schwäbischen Verlag mit Sitz in Ravensburg ist somit frei. Der Schwäbische Verlag zählt zu den größten Medienhäusern in Baden-Württemberg und wächst auch überregional: 2021 hatte er seine Beteiligung an der Nordkurier Mediengruppe in Neubrandenburg aufgestockt und Mitgesellschafter rausgekauft.
Zur M&A-Transaktion
Berater Schwäbischer Verlag
Advant Beiten (Freiburg): Dr. Barbara Mayer, Christian Burmeister (beide Corporate/M&A); Associate: Daniel Rombach (Corporate/Kartellrecht)
Berater Hermann Daniel/Gesellschafter
Ebner Stolz (Stuttgart): Andreas Augenstein (Corporate/M&A) – aus dem Markt bekannt
Zum Verfahren
Berater Schwäbischer Verlag
Thümmel Schütze (Stuttgart): Dr. Bettina Linder, Dr. Harro Wilde
Berater Neue Presse
Kurz Pfitzer Wolf & Partner (Stuttgart): Christopher Wolf
Landgericht Stuttgart, 17. Zivilkammer
Bernd Rzymann (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Das Advant-Team hatte den Schwäbischen Verlag jüngst schon beim Erwerb des Digitalunternehmens Print Royal beraten und verbuchte mit der Übernahme von Hermann Daniel ein Folgemandat. Der Kontakt zur Freiburger M&A-Anwältin Mayer kam über Dr. Kurt Sabathil zustande, der den Schwäbischen Verlag von 2009 bis 2019 leitete.
Im markenrechtlichen Verfahren wurde der Schwäbische Verlag hingegen von der IP-Rechtlerin Linder von Thümmel Schütze vertreten. Die Stuttgarter Sozietät berät den Verlag nach JUVE-Informationen bereits langjährig im Medien- und Presserecht.
Die Südwest Presse hingegen hat laut Presseberichten Namenspartner Wolf aus der Stuttgarter Einheit Kurz Pfitzer Wolf & Partner hinzugezogen, die sich auf Marken- und IT-Recht spezialisiert hat.
Ebner Stolz, die ebenfalls gut vernetzt ist in der süddeutschen Medienlandschaft, stand nach JUVE-Recherchen den verkaufenden Gesellschaftern von Hermann Daniel in der M&A-Transaktion zur Seite.