KKLE hat die neurologische Abteilung mit Schlaganfalleinheit und neurologischer Frührehabilitation der LVR-Klinik Bedburg-Hau übernommen. Diese werden nun vom KKLE-Standort Kleve aus betrieben. Das St. Nikolaus-Hospital in Kalkar wechselt dafür zum staatlichen Landschaftsverband Rheinland und firmiert nun als LVR-Behandlungszentrum Kalkar für psychiatrisch-psychosomatische Versorgung.
Die Transaktion ist eine Reaktion auf die Krankenhausreform des Bundes und die Neuplanung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen. Mit der Neuordnung vermeiden die Träger Doppelstrukturen und konzentrieren sich auf klare Schwerpunkte: Die Katholische Karl-Leisner-Trägergesellschaft bündelt künftig alle somatischen Leistungen, während der Landschaftsverband Rheinland die psychiatrischen Angebote übernimmt.
Am Standort Kleve entsteht ein akutmedizinisches Zentrum mit erweiterter Notfallversorgung. Die Katholische Karl-Leisner-Trägergesellschaft plant den Ausbau der neurologischen Frührehabilitation und perspektivisch die Etablierung einer eigenen Neurochirurgie.
In Kalkar setzt der Landschaftsverband Rheinland auf ein Behandlungskonzept mit stationären, tagesklinischen und aufsuchenden Versorgungsformen. Die Mitarbeitenden beider Standorte werden wechselseitig von den jeweiligen Trägern übernommen.
Der Landschaftsverband Rheinland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen ohne Gebietshoheit. Für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf nimmt er Aufgaben wahr, die über die Möglichkeiten einzelner Kommunen hinausgehen, insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Schulwesen und Kultur. Sein Gegenstück in NRW ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Die Berater im Überblick
Berater Landschaftsverband Rheinland
Inhouse Recht (Köln): Markus Brehmer (Dezernat Rechtsangelegenheiten) – aus dem Markt bekannt
Medlegal (Dortmund): Prof. Dr. Martin Rehborn (Federführung); Associates: Dr. Anna Scholz, Benjamin Fischer (Hamburg)
Berater Katholische Karl-Leisner-Trägergesellschaft
Schmidt, von der Osten & Huber (Essen): Dr. Roland Flasbarth (Federführung, Corporate/Healthcare), Dr. Robert Albrecht (Arbeitsrecht), Dr. Alexander Herrfurth (Immobilienrecht, Fördermittel), Dr. Torben Götz (Vergaberecht)
PwC Legal (Frankfurt): Sebastian Babbe (Steuerrecht)
Hintergrund: Die Transaktion von Kliniken oder Abteilungen zwischen Trägern in kirchlicher und öffentlich-rechtlicher Hand bietet besondere Herausforderungen, schon wegen der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Zudem sind Anwartschaften der Beschäftigten bei den jeweiligen Zusatzversorgungskassen miteinander in Einklang zu bringen. Bei diesem Asset-Deal war dem Vernehmen nach kein Notar involviert.
Beide Seiten mandatierten bekannte Gesundheitsrechtler. Rehborn, langjähriger Namenspartner in eigener Sozietät, berät seit September 2025 für die auf das Gesundheitswesen spezialisierte Kanzlei Medlegal, für die er gemeinsam mit Associate Scholz einen neuen Standort in Dortmund eröffnete, den ersten in NRW. Beide kamen damals von Rödl & Partner, für die Rehborn ab 2023 tätig gewesen war, nach dem Wechsel mit einem zehnköpfigen Team aus seiner eigenen Sozietät.
Das Krankenhausrecht und Fragen der Krankenhausfinanzierung gehören zu den Schwerpunkten des erfahrenen Spezialisten. Hinzu kommen das Arzthaftungs- und Vertragsarztrecht sowie das ärztliche Gesellschafts-, Berufs- und Arbeitsrecht. Kontakte zu den beiden Landschaftsverbänden gab es im Lauf der langjährigen Beratungstätigkeit regelmäßig.
Krankenhausplan erhöht Beratungsbedarf
Die Gesundheitspraxis von Schmidt von der Osten & Huber, für die hier Flasbarth im Lead war, steht regelmäßig Kliniken zur Seite. Hier kam das seit 2024 bestehende Mandat über einen bestehenden Kontakt zur Geschäftsführung der Katholischen Trägergesellschaft zustande. Zu Fragen des Steuerrechts beriet der Frankfurter Sebastian Babbe, ‚Head of Healthcare Law‘ bei PwC Legal.
Der Handlungsbedarf für die Kliniken entstand ab 2020 mit der Ausarbeitung des neuen Krankenhausplans für NRW. Die Planung ist seit April 2025 in Kraft und legt verbindlich fest, welche Klinik welche der insgesamt 64 Leistungsgruppen erbringen darf. Vorher hatten die Krankenhäuser ihr gewünschtes Leistungsgruppenangebot beantragt und erhielten in regionalen Verfahren entsprechende Feststellungsbescheide. Damit ergab sich die Entscheidungsbasis für den nun erfolgten Asset-Tausch zwischen LVR und KKLE, der noch ein Einzelfall ist. Weitere dürften aber folgen, so Marktbeobachter, und damit die entsprechende Nachfrage nach Beratung.