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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stellte in dem Verfahren Wettbewerbsverstöße der Deutschen Telekom fest und verschärfte in ihrem Beschlss vom 31. Mai 2002 die Bedingungen zur Bereitstellung von Mietleitungen an Wettbewerber: Unter anderem wurde die Deutsche Telekom erstmals verpflichtet, bei Fristüberschreitung für die Bereitstellung der Leitungen an die Wettbewerber Vertragsstrafen zu zahlen.