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Der Vermittlungsausschuss war angerufen worden, nachdem der Bundesrat im Juli seine Zustimmung verweigert hatte. Die Novellierung betrifft u.a. die Liberalisierung des Ortsnetzes. Demnach soll der Telefonkunde künftig den Betreiber, wie derzeit schon bei Ferngesprächen möglich, durch Preselection oder Call-by-Call frei wählen können. Das Wirtschaftsministerium hatte sich im Vorfeld von Baker & McKenzie beraten lassen. In einem Rechtsgutachten legte die Kanzlei dem Ministerium dar, welche europarechtlichen Risiken und staatshaftungsrechtlichen Folgen sich aus einer Nichteinführung der Betreiberauswahl und –vorauswahl ergeben können.