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Marktentwicklung

Kartellrecht: Keine Zeit zum Durchatmen

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  • Führende Namen im Kartellrecht (über 50 Jahre)
  • Führende Namen im Kartellrecht (bis 50 Jahre)

Nach der Corona-Pandemie sind die nationalen Wettbewerbsbehörden und die Europäische Kommission endgültig zu einer aktiven Kartellverfolgung zurückgekehrt. Während das Bundeskartellamt 2023 lediglich rund 5 Millionen Euro an Bußgeldern verhängte, waren es 2024 immerhin schon 26 Millionen. Das ist zwar noch weit entfernt von den mehreren hundert Millionen Euro in früheren Jahren. Dennoch berichten die Kartellrechtspraxen aktuell von steigender Nachfrage nach Dawn-Raid-Trainings. Auch die Verfahrenspipeline füllt sich: Neben den Kartellverfahren gegen Reifenhersteller (EU) und Reifengroßhändler (Bundeskartellamt) zuletzt etwa im Bereich Hygienepapier (Bundeskartellamt). In diesen Komplexen sind nach JUVE-Informationen neben den meisten Top-Praxen auch kleinere Einheiten wie Herbert Smith Freehills Kramer, Marck und PricewaterhouseCoopers Legal involviert.

Daneben hat die 11. GWB-Novelle mit der Sektoruntersuchung nach §32f Abs. 3 GWB ein neues Instrument zur Abstellung struktureller Wettbewerbsstörungen geschaffen. Erstmals wendet es das Amt im Kraftstoffgroßhandel an – ein Paradigmenwechsel, der die präventive Dimension der Fusionskontrolle erweitert. Gleichzeitig rücken sogenannte „Acqui-Hires“ in den Fokus: Die Übernahme von Mitarbeiterteams, wie im Fall Microsoft/Inflection, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Fusionskontrolle unterliegen. Galt zuletzt vor allem die Investitionskontrolle als schwer berechenbares Prüfverfahren, werden nun auch viele Fusionskontrollen komplizierter. Die Berater müssen sich auf neue Prüfmaßstäbe einstellen, die über klassische Umsatzschwellen hinausgehen und immaterielle Assets wie Know-how und Innovationspotenzial erfassen.

Auch im Digitalkartellrecht ist das Kartellamt weiter aufmerksam. Nach Meta, Google, Amazon und Apple hat es zuletzt auch Microsoft als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Verfahren gegen Googles Automotive-Softwareangebot und den Kartendienst Google Maps sowie gegen Apples Tracking-Regelung zeigen, wie konkret die neue Missbrauchsaufsicht wirkt. Parallel dazu gewinnt der Digital Markets Act (DMA) der EU an praktischer Relevanz – nicht zuletzt durch erste Bußgelder gegen Apple und Meta. Besonders erfahren an der Seite der großen Digitalkonzerne sind in Deutschland Gleiss Lutz, Hengeler Mueller, Hogan Lovells und Latham & Watkins sowie Freshfields und Cleary Gottlieb Steen & Hamilton auf europäischer Ebene.

Neue Kanzleien machen sich bereit

Schlagzeilen lieferten im zurückliegenden Jahr auch spektakuläre Personalien: Nachdem White & Case mit dem Zugang des renommierten Dr. Ingo Brinker im Vorjahr ein Coup gelungen war, musste die US-Kanzlei im Frühjahr ihrerseits Praxisgruppenleiter Dr. Tilman Kuhn ziehen lassen, der nun das Düsseldorfer Büro von Latham & Watkins verjüngt. Derweil klingt das Thema Generationswechsel auch bei SZA Schilling Zutt & Anschütz an, die sich mit dem Ashurst-Partner Dr. Michael Holzhäuser verstärkte. Mit großem Interesse verfolgt der Markt den Deutschlandstart der internationalen Kartellrechtsboutique Geradin Partners mit Prof. Dr. Thomas Höppner von Hausfeld und Dr. Thomas Funke von Osborne Clarke. Daneben haben mit dem Wechsel von Dr. Georg Weidenbach zu Willkie Farr & Gallagher sowie Alexander Israel zu Morrison & Foerster zwei Praxen an Schlagkraft gewonnen, die viele Wettbewerber im Kartellrecht bisher nicht auf dem Radar hatten.

Die Bewertungen behandeln Kanzleien, die zu Fusionskontrollen ebenso beraten wie in behördlichen Kartellverfahren und zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen. Die Verbindungen zu Vertrieb, Beihilfe, Vergabe und Compliance sind eng. Insbesondere bei Kartellschadensersatz arbeiten Kartellrechtler eng mit Prozessexperten ( Konfliktlösung) zusammen.

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