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Auf einmal ging alles ganz schnell: Innerhalb eines Jahres brachte die Bundeswettbewerbsbehörde Anträge auf Geldbußen gegen die großen österreichischen Baukonzerne Strabag, Porr, Habau und Swietelsky auf den Weg. Um einen Mangel an Mandaten müssen sich die Kartellrechtler aber nicht sorgen, denn erste Schadenersatzklagen stehen ins Haus. Ein erfahrener Partner verglich das Rechtsgebiet mal mit einem Kraken. Dieser hat inzwischen weitere Arme entwickelt oder ist gerade dabei, etwa mit der Investitionskontrolle oder Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Unternehmen.

Zu den neuen Regelungen mit kartellrechtlichem Einschlag gehört das deutsche Lieferkettengesetz, das hiesige Unternehmen ab Jänner 2023 trifft, sowie der frühe Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie. Auch Kooperationen zwischen Unternehmen beim Ausbau erneuerbarer Energien werfen wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Die Kartell- und Wettbewerbsrechtsnovelle von 2021 brachte zudem Nachhaltigkeitsausnahmen, die BWB legte inzwischen Leitlinien dazu vor.

All diese Entwicklungen kommen zu den bestehenden, ebenfalls wachsenden Beratungsfeldern hinzu. In puncto Kartellverfahren belegen dies die Hausdurchsuchungen in der Abfall- und der Pelletsbranche. Bemerkenswert ist auch, dass die BWB beim Kartellgericht beantragte, den rechtskräftigen Beschluss über die Strabag-Geldbuße über knapp 45,4 Millionen Euro zu überprüfen – ein völliges Novum. Zu den kartellrechtlichen Beratern zählte im ersten Vergleich unter anderem Dr. Peter Thyri.

Nachdem im Baukartell auch Porr (mit Barnert Egermann Illigasch und Wolf Theiss), Habau (mit Haslinger Nagele und SCWP Schindhelm) und Swietelsky (mit Wehner & Steinböck) zu Vergleichen kamen, laufen erste vorbereitende Schritte um eventuellen Schadenersatz. Weder große börsenotierte noch staatsnahe Auftraggeber werden hier ihre Ansprüche schnell aufgeben, auch wenn die Fortschritte aus den Verfahren in Folge des Aufzugs- und des Lkw-Kartells lange Zeit in Anspruch nehmen und überschaubar sind. Für spezialisierte Berater tut sich hier ein neues Feld auf, denn weitere Bußgeldanträge der Kartellwächter stehen bevor.

Geklärt hat sich in den meisten Kanzleien inzwischen, dass die Kartellrechtsteams für Investitionskontrollen (FDI) zuständig sind. Das ergibt sich aus dem Prozedere einer Transaktion, in der beide Stränge parallel laufen, wenn auch mit verschieden langen Zeitfenstern. In etlichen Praxisgruppen machten FDI-Verfahren die Lücke wett, die sich in der Fusionskontrolle auftat. Denn zusätzliche Schwellenwerte ab Jänner 2022 drückten die Zusammenschlussanmeldungen deutlich: Die BWB zählte bis Mitte Oktober 251 Anmeldungen, im Gesamtjahr 2021 dagegen 653.

Für Beratungsbedarf sorgt außerdem die Neufassung der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die im Sommer in Kraft trat. Ins Zentrum der kartellrechtlichen Arbeit rücken die Vertriebsthemen bei der Salzburger Kanzlei Pressl Endl Heinrich Bamberger, zu der Anfang des Jahres Dr. Christian Thaler hinzustieß, der frühere General Counsel der Porsche Holding.

Völlig neu als Berater etabliert hat sich in Wien Dr. Michael Mayr, der zuvor viele Jahre in Brüssel und Köln im renommierten Kartellrechtsteam der US-Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton arbeitete. Mit ersten Mandaten konnte er inzwischen auch hierzulande Fuß fassen. Stärker in die kartellrechtliche Beratung eingestiegen sind in den vergangenen Monaten auch Schindler und die mit EY Law kooperierende Kanzlei Pelzmann Gall Größ. Beide bauten das Team mit Quereinsteigern aus.

Deutlich an Bedeutung gewonnen hat für manche Kartellrechtspraxen zuletzt der Standort Brüssel. Schönherr unterhält dort inzwischen ein Büro mit vier Juristen, auch bpv Hügel und SCWP Schindhelm setzen schon lange auf eine Präsenz am Sitz der EU-Kommission. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer und E+H Rechtsanwälte sind nun Partner einen Teil ihrer Zeit ebenfalls dort vor Ort.

Unklar blieb bis Redaktionsschluss, wie die Bundesregierung die Nachfolge an der Spitze der BWB regelt. Dem von der ÖVP vorgeschlagenen Kandidaten, Bundesverwaltungsgerichts-Vizepräsident Michael Sachs, verweigern sich die Grünen weiterhin, auch wenn ein Gutachten des Kölner Kartellrechtsspezialisten Prof. Dr. Torsten Körber nun dessen Eignung bestätigt hat. Vorübergehend – seit beinahe einem Jahr – leitet die stellvertretende Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch die Behörde. Fast einhellig sind sich Kartellrechtler und -rechtlerinnen einig, dass sie eine hervorragende Wahl wäre. „Sie hat das Kartellrecht von der Pike auf gelernt, und sie kennt die Akteure und die BWB bestens“, sagte ein angesehener Partner: „Das ist wichtig, weil wir für eine gute Beratung Berechenbarkeit brauchen.“ Dass die Stelle weiter unbesetzt ist, wird für viele der Bedeutung der Behörde nicht gerecht. Auf ein positives Echo stieß indes der personelle Ausbau beim Bundeskartellanwalt, wo nun zusätzlich eine zweite Stellvertreterin und eine juristische Mitarbeiterin beschäftigt sind.

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