Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein

Über Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein

Dr. Georg von und zu Franckenstein ist seit 1996 auf dem Gebiet des Grundstücks- und Verwaltungsrechts tätig. Sein Fokus liegt auf der Beratung bei Investitionen (Entwicklung, Kauf, Miete, Betrieb etc.) in Health-Care-Immobilien und -Betriebe. Besondere Expertise hat er hinsichtlich der speziellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb und die Restrukturierung von Pflegeheimen und Anlagen des betreuten Wohnens.

Werdegang

  • Partner bei FPS
  • LL. M. (UTS) an der University of Technology in Sydney (Australien)
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Rechtsanwalt/Partner (2002–2007) bei Baker McKenzie, Frankfurt am Main
  • Promotion (Dr. iur.)
  • Rechtsanwalt bei BOESEBECK DROSTE in Frankfurt am Main und München
  • Zulassung zur Anwaltschaft

Weitere Anwält:innen bei FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG