Im Durchschnitt können die Unternehmensjuristen mit 75.000 Euro pro Jahr rechnen. Es sind jedoch nicht die Grundgehälter, sondern die geldwerten Zusatzleistungen, die am Ende den Unterschied zwischen einem erfreulichen und einem unbefriedigenden Salär machen.
Wer unter 70.000 Euro im Jahr verdient, bekommt nicht nur ein unterdurchschnittlich attraktives Grundgehalt, sondern in aller Regel keine oder nur sehr geringe Zusatzleistungen. Ein knappes Viertel der Mitarbeiter ohne Führungsfunktion kommt aber mit Zusatzleistungen wie Boni auf ein Gesamtgehalt von 100.000 Euro und mehr. Damit können die Rechts- und Complianceabteilungen zwar weiterhin nicht mit den angebotenen Gehältern in großen Wirtschaftskanzleien mithalten. Der Wechsel eines Associates aus einer solchen Einheit in ein Unternehmen ist aber finanziell weniger schmerzhaft.
Die Grundgehälter der General Counsel entwickelten sich hingegen weniger positiv. Dabei spielt zwar auch die etwas andere Teilnehmerstruktur der Umfrage aus dem vergangenen Herbst eine Rolle, doch zeigen auch internationale Erhebungen ähnliche Entwicklungen. Geldwerte Zusatzleistungen, allen voran Boni, werden damit wichtiger. Immerhin liegen sie im Schnitt bei etwas über 25 Prozent des Grundgehalts. Das ist ordentlich, im Vergleich aber etwa zu den Vereinigten Staaten weiterhin ausgesprochen bescheiden. Dort belaufen sich die variablen Vergütungsbestandteile auch ohne Aktienoptionen oft auf ein Vielfaches des Grundgehalts.
Von den in Deutschland befragten General Counsel kommen etwa zwei Prozent auf ein Gesamteinkommen von mehr als einer Million Euro. Etwa ein Drittel der Befragten liegt immerhin bei mehr als 200.000 Euro, im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei knapp 50 Prozent. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass deutlich mehr Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen an der JUVE-Umfrage teilgenommen haben. Im US-amerikanischen Rechtsraum liegen die Gehälter traditionell über denen hierzulande. Acht Prozent der Befragten müssen sich mit einem fünfstelligen Jahresgehalt bescheiden. Ihnen geht es wie ihren Mitarbeitern: Auch sie erhalten keine oder nur sehr geringe Zusatzleistungen.
Insgesamt hält die Gehaltsentwicklung mit den gestiegenen Ansprüchen an die Rechtsabteilungen nicht mit. Die Arbeit wird nach einhelliger Meinung schon seit Jahren anspruchsvoller und risikobetonter. Außerdem stellt die Digitalisierung der Arbeitswelt auch an die Unternehmensanwälte völlig neue Ansprüche. (Astrid Jatzkowski)
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