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Die Entnahmen der Partner für das vierte Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 werden zunächst einbehalten, die entsprechende Quartalsausschüttung auf den September verschoben. Auch die Entscheidung über die Höhe von Bonuszahlungen angestellter Mitarbeiter, ist auf den Spätsommer vertagt. Üblicherweise werden solche Zulagen recht zügig nach dem 30. April, dem Ende des Geschäftsjahres, ausgezahlt.