Verblüffendes Ergebnis

Berufseinsteigerinnen in Kanzleien verdienen erstmals mehr als männliche Kollegen

Ein ausgeprägter Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen war das gängige Bild in den azur-Associate-Umfragen in der Vergangenheit. 2017 hat sich das drastisch geändert – allerdings nur bei Berufseinsteigern. Erstmals waren es die Frauen, die mit durchschnittlich 101.000 Euro im ersten Berufsjahr rund acht Prozent mehr verdienten als ihre männlichen Kollegen, die im Mittel bei 93.000 Euro starteten. Im Vorjahr war die Lage noch anders herum: Männer verdienten als Berufseinsteiger noch fünf Prozent mehr als ihre Kolleginnen. Ab dem zweiten Berufsjahr besteht nach wie vor ein spürbares Gehaltsgefälle zugunsten der Männer.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im zweiten Jahr sind es wieder die männlichen Associates, die rund drei Prozent mehr verdienen. Dieser Gehaltsunterscheid hält sich, mit Ausnahme des fünften Berufsjahrs, dann auch bis ins sechste Jahr. Erst nach sieben Jahren sind Männer und Frauen mit durchschnittlich 114.000 Euro wieder gleichauf. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch viele Frauen bereits aus den Kanzleien ausgeschieden. Zudem sind weibliche Senior Associates häufiger auf Teilzeitbasis tätig. Für die Gehaltsstatistik wurden hier nur Teilnehmer berücksichtigt, die Vollzeit arbeiten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de