Bei Freshfields Bruckhaus Deringer steht die derzeitige Regelung der Altersversorgung zur Disposition. Zudem diskutiert die Kanzlei über eine eventuelle Anhebung der Altersgrenzen. Dies bestätigte Seniorpartner Dr. Konstantin Mettenheimer auf Nachfrage. Fünf Jahre nach der internationalen Fusion erscheine es richtig, einige Regelungen des Sozietätsvertrags zu überprüfen, sagte Mettenheimer. In London beispielsweise ist Freshfields unter den Magic-Circle-Kanzleien die einzige, die Partnern auch nach dem altersbedingten Ausscheiden aus der Sozietät noch Bezüge garantiert. Auch bei den deutschen Fusionspartnern Bruckhaus und Deringer gab es traditionell Ruhestandsgelder. Die Pensionszahlungen dürfen allerdings nicht mehr als zehn Prozent des Jahresgewinns betragen, so die aktuelle Regelung.
In vielen deutschen Kanzleien sind Altersversorgungsregelungen üblich, doch sind sie in den meisten Großkanzleien auf dem Rückzug. Mettenheimer: „Wir denken derzeit in alle Richtungen. Noch ist alles offen.“
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