„Trotz gewisser ungeklärter Zuständigkeitsfragen bietet eine Einzel- oder Sammelklage in den USA wegen des entwickelten Sammelklagerechts für institutionelle Investoren sehr interessante Perspektiven.“ Hahn ist mit zwei Partnern und acht Associates in Bremen und Hamburg für Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Anlegerkanzlei Hahn kooperiert in USA
Die Anlegerkanzlei Hahn Rechtsanwälte ist eine Kooperation mit der US-Sozietät Murray Frank & Sailer eingegangen. Institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz können so bei Individual- und Sammelklagen in den USA unterstützt werden. Murray Frank & Salier ist vor allem auf Klagen im Wertpapierbereich spezialisiert und erstritt unter anderem für Anleger des US-Energieriesen Enron hohe Schadensersatzzahlungen. "Deutsche Anlegerschutzkanzleien müssen bei Verfolgung der Ansprüche für ihre europäischen Mandanten international operieren", sagte Kanzleigründer Peter Hahn.