Anlegerkanzlei mit Abgängen

Zwei Partner verlassen Tilp

Autor/en
  • JUVE

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Tilp Rechtsanwälte hat Anfang Februar zwei altgediente Partner verloren. Nach rund achtjähriger Zugehörigkeit ist am Kirchentellinsfurter Stammsitz Freiherr Wolf von Buttlar (40) ausgeschieden, in Berlin ging Stefan Frisch (40). Von Buttlar ist in die Kanzlei seines ehemaligen Kollegen Dr. Heinz Steinhübel in Tübingen gewechselt. Steinhübel war von 1997 bis 1999 Anwalt bei Tilp, als die Kanzlei noch unter dem Namen Tilp & Kälberer firmierte. Im Anschluss hatte Steinhübel sich selbstständig gemacht und arbeitet mittlerweile mit zwei weiteren Anwälten zusammen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Unter dem Namen Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar wollen beide nun zunächst in Bürogemeinschaft agieren. Langfristig bestehe das Ziel, zu einer Einheit zusammenzuwachsen, so von Buttlar. Die Kanzlei ist auf die Vertretung privater wie institutioneller Anleger spezialisiert.

Der bisherige Tilp-Partner Frisch, der insgesamt sechseinhalb Jahre für Tilp tätig war, war erst im vergangenen Juli vom Kirchentellinsfurter Büro kanzleiintern nach Berlin gewechselt. Dort trat er als Standortleiter an, nachdem sich im Frühjahr 2004 der einstige Namenspartner Dietmar Kälberer von Tilp getrennt und das Berliner Büro verlassen hatte.

Zu Frischs Beratungsschwerpunkten zählten bei Tilp das Allgemeine Bankrecht, Wertpapier- und Vermögensverwaltungsrecht sowie Immobilienrecht. Anfang Februar ist Frisch als Justiziar zur Deutschen Bank zurückgekehrt, wo er bereits vor seiner Zeit bei Tilp vier Jahre tätig war.

Neuer Berliner Standortleiter bei Tilp wird nun der momentan einzige Berliner Partner, Dr. Philipp Härle. Er bekommt Anfang März Verstärkung durch zwei angestellte Anwälte: Dean Martinovic (31) und Dr. Johannes Gerneth (35).

Gerneth hat im vergangenen Jahr am Hamburger Standort der Anlegerschutz-Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner gearbeitet. Der Berufsanfänger Martinovic ist seit etwas mehr als einem Jahr in der kleinen Berliner Kanzlei Dr. Thomas Storch tätig, die ebenfalls auf das Kapitalanlagerecht, im Bereich Versicherungen und (Medien-)Fonds, spezialisiert ist.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de