Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Tilp Rechtsanwälte hat Anfang Februar zwei altgediente Partner verloren. Nach rund achtjähriger Zugehörigkeit ist am Kirchentellinsfurter Stammsitz Freiherr Wolf von Buttlar (40) ausgeschieden, in Berlin ging Stefan Frisch (40). Von Buttlar ist in die Kanzlei seines ehemaligen Kollegen Dr. Heinz Steinhübel in Tübingen gewechselt. Steinhübel war von 1997 bis 1999 Anwalt bei Tilp, als die Kanzlei noch unter dem Namen Tilp & Kälberer firmierte. Im Anschluss hatte Steinhübel sich selbstständig gemacht und arbeitet mittlerweile mit zwei weiteren Anwälten zusammen.
Unter dem Namen Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar wollen beide nun zunächst in Bürogemeinschaft agieren. Langfristig bestehe das Ziel, zu einer Einheit zusammenzuwachsen, so von Buttlar. Die Kanzlei ist auf die Vertretung privater wie institutioneller Anleger spezialisiert.
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