Anwaltsgerichtshof

BRAK darf E-Postfach nur mit Zustimmung freischalten

Die Bundesrechtsanwaltskammer darf das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechtsanwälte freischalten. Der Anwaltsgerichtshof in Berlin hat damit den Anträgen zweier Rechtsanwälte stattgegeben, die gegen die automatische Freischaltung der Postfächer Einspruch eingelegt hatten.

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Wie die BRAK mitteilte, die für die Einrichtung der Postfächer zuständig ist, werde man aufgrund der technischen Gegebenheiten nun abwarten, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist. Im beA-System könnte die Empfangsbereitschaft nicht für einzelne Postfächer gesteuert werden. Beobachter sind optimistisch, dass das Verfahren bis zum geplanten Termin am 29. September abgeschlossen ist und man rechtzeitig mit der Freischaltung für alle beginnen kann.

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