Der Arbeitskreis ist eine Neugründung des seit 1975 bestehenden informellen Arbeitskreises für Insolvenzrecht mit 30 Insolvenzverwaltern als Gründungsmitgliedern. Die Gruppierung hatte sich unter dem Dach des DAV auch dem Arbeitskreis Insolvenzrecht des DAV angeschlossen, behielt aber eine gewisse Autonomie immer bei.
Ein Grund für die Neugründung ist die Unzufriedenheit der Vereinsmitglieder mit dem Arbeitskreis Insolvenzrecht des DAV. Anfang der 90er Jahre schlossen sich dem Arbeitskreis immer mehr, v. a. junge Kollegen und Sozietätsmitglieder an. In einem Mitgliederrundschreiben des neuen Arbeitskreises wird daher von einem „Massenproblem“ gesprochen. Der Andrang in den DAV sei ungebrochen groß, was besonders bei Tagungsveranstaltungen deutlich geworden sei. Differenzen zum DAV bestehen auch hinsichtlich der Öffnung des Kreises Tür Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Während der DAV für eine Öffnung eintritt, wollen die Arbeitskreismitglieder die Vereinigung nur ihrer eigenen Berufsgruppe vorbehalten. Die Insolvenzverwalter, so das Rundschreiben, „sahen sich gezwungen, einen neuen Verein zu gründen.“
Mitglieder des neuen Arbeitskreises können nach der Satzung nur Rechtsanwälte werden, die bei einem oder mehreren Insolvenzgerichten in Deutschland seit wenigstens fünf Jahren aktiv als Insolvenzverwalter tätig sind. Der fünfköpfige Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Unterstützt wird der Vorstand durch einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Beirat. Die Satzung bestimmt ferner, daß der Verein sich einen für alle Mitglieder verbindlichen Verhaltenskodex geben kann, der vom Beirat aufgestellt und von der jährlich tagenden Mitgliederversammlung bestätigt werden muß. Der Mitgliedsbeitrag soll DM 400 jährlich betrragen.
Der Erfahrungsaustausch unter den Insolvenz-Verwaltern soll wieder mehr in den Vordergrund rücken, beschreibt das Rundschreiben die Tagungsziele. Rechtspolitisch will der Verein als „Reaktion“ auf den Fachanwalt für Insolvenzrecht „Initiativen ergreifen, um auch in Deutschland zu einem geschützten Berufsbild des InsolvenzVerwalters zu kommen.“ Wörtlich heißt es in dem Rundschreiben weiter „Es müßte doch möglich sein, den Gerichten klarzumachen, daß der Gelegenheitsverwalter der Vergangenheit angehört und daß es gerade im Interesse der Richter und Rechtspfleger ist, berufsmäßige Insolvenzverwalter zur Verfügung zu haben.“ Die Mitarbeiterschulung soll ein weiteres Akquiseargument der Insolvenzverwalter sein. Es sei schon jetzt so, daß „sogar Rechtspfleger danach fragen, ob Verwalter Mitarbeiter in ihrem Büro haben, die in Bad Honnef ,ausgebildet‘ worden“ seien. Das Rundschreiben fragt weiter: „Warum sollte es dann nicht möglich sein, Richter zu bewegen, bei wichtigen Insolvenzfällen zu fragen, ob der Verwalter beim Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e. V. ausgebildet worden ist?“
Der Beitritt zum Arbeitskreis ist formlos möglich mit der anwaltlichen Versicherung, seit fünf Jahren als Insolvenzverwalter tätig zu sein. Auf der Tagung des DAV-Arbeitskreises in München vom 3.-6. Juni ist der bisherige Vorstand, der bereits Vorstand des neuen Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. ist, zurückgetreten.
Regionaler Arbeitskreis für Norddeutschland geplant
Unzufrieden mit dem DAV sind einige jüngere Anwälte aus Norddeutschland, die im Insol-venzrecht tätig sind. Sie kritisieren die hohen Weiterbildungskosten für DAV-Seminare zum Insolvenzrecht und haben sich zur Gründung einer eigenen norddeutschen Arbeitsgruppe Insolvenzrecht entschlossen.
Regionale Arbeitskreise von Insolvenzrechtlern ohne Anbindung an den DAV gibt es bereits seit vielen Jahren im ganzen Bundesgebiet. Genauer Zeitpunkt, Name und Organisationsform für die neue Gruppierung stehen allerdings noch nicht fest.