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Im zweiten Fall entschied der Erste Senat des BAG wie die Vorinstanzen zugunsten von Confurius-Mandant Holzmann, dass rund 50 Hamburger Arbeitnehmer, die vor zwei Jahren betriebsbedingt entlassen worden waren, keinen Anspruch auf Abfindungen von insgesamt DM 3 Mio. haben. Die Kläger hatten argumentiert, der Anfang 2000 mit dem Gesamtbetriebsrat vereinbarte Sanierungssozialplan hätte nicht in eine 1998 verabschiedete örtliche Regelung eingreifen dürfen, die deutlich höhere Abfindungen vorgesehen hatte. Die Arbeitnehmerseite wurde hier von Jens Gäbert aus der Hamburger Spezialkanzlei Bertelsmann & Gäbert bzw. von dem Frankfurter Arbeitnehmervertreter Howald Blöhs-Vater (zum Zeitpunkt des Verfahrens noch in der Kanzlei Wolfgang Apitzsch) durch die Instanzen vertreten.