Arbeitsrecht

Langjähriger Linklaters-Partner macht sich selbstständig

Autor/en
  • Catrin Behlau

Dr. Michael Tepass, langjähriger Arbeitsrechtspartner bei Linklaters in Frankfurt, ist ab sofort in eigener Kanzlei tätig. Der 52-Jährige hat sich unter dem Namen Tepass mit dem Zusatz 'Kanzlei für Arbeitsrecht' selbstständig gemacht.

Teilen Sie unseren Beitrag
Michael Tepass
Michael Tepass

Tepass hatte seine anwaltliche Laufbahn 1991 bei Linklaters-Vorgängerin Boden Oppenhoff Rasor Raue begonnen und war 1998 Partner geworden. Nach der Fusion mit Linklaters wurde er dort 2001 zum Partner ernannt. Der Arbeitsrechtler ist im Markt insbesondere für seine Beratung an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht und bei Transaktionen bekannt. So beriet er unter anderem die Deutsche Annington bei der Umwandlung der Gesellschaftsform (mehr…) oder Cerberus beim Verkauf von Woolworth (mehr...).

Linklaters hatte ihr Arbeitsrechtsteam zuletzt mit dem bekannten Prof. Dr. Georg Annuß verstärkt, der von Noerr zu der britischen Kanzlei gewechselt war (mehr…). Annuß trat erstmals bei der Beratung von ThyssenKrupp prominent für seine neue Kanzlei in Erscheinung (mehr…). Die deutsche Arbeitsrechtspraxis von Linklaters zählt nunmehr zwei Partner, zwei Counsel und sechs Associates. Beide Seiten betonten, dass sie auch in Zukunft eng in Mandaten zusammenarbeiten möchten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.