Düsseldorf

Arbeitsrechtler Arno Frings verstorben

Autor/en
  • Esra Laubach

Nach langer und schwerer Krankheit ist am vergangenen Sonntag der Namenspartner der Arbeitsrechtsboutique fringspartners, Dr. Arno Frings, im Alter von 63 Jahren verstorben. Der renommierte Arbeitsrechtler hatte sich 2015 nach seiner Zeit als Orrick-Partner selbstständig gemacht. Bis zuletzt habe er sich mit der ihm eigenen Energie für die Kanzlei und die Mandanten eingesetzt, so fringspartners-Mitgründer Michael Bogati.

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Arno Frings

Frings prägte die deutsche Kanzleigeschichte der US-Kanzlei Orrick Herrington & Sutcliffe: Als Managing-Partner hatte er seit der Fusion von Hölters & Elsing mit Orrick 2008 die Geschicke der Kanzlei in Deutschland geleitet. In seiner Amtszeit baute er das Frankfurter Büro aus und der Münchner Standort wurde eröffnet. 2013 gab Frings seine Position als Managing-Partner an Dr. Wilhelm Nolting-Hauff sowie Dr. Oliver Duys ab und konzentrierte sich auf seine Kerndisziplin, das Arbeitsrecht.

2015 gründete er mit den Orrick-Partnern Michael Bogati und Dr. Ulrich Wahlers sowie der Counsel Anne Diedrich seine eigene Kanzlei Fringspartners, womit sich das komplette Düsseldorfer Arbeitsrechtsteam seinerzeit von Orrick trennte. 

Übergabe vorbereitet

Frings war hoch angesehen für seine Beratung von Führungskräften und zu Organhaftungsthemen. Diese Arbeit verantwortete er in den letzten beiden Jahren bereits in enger Zusammenarbeit mit dem angestellten Anwalt Dr. Christian Gollasch und leitete sein Geschäft sukzessive an ihn über. 

„Auch wenn seine Erkrankung intensive Mandatsbearbeitung zuletzt kaum mehr zugelassen hatte, nutzte er seine vorhandenen Netzwerke und war für alle Mitglieder unseres Teams in unveränderter Weise Inspiration und Ansporn zugleich“, berichtet Bogati, Gründungspartner der Sozietät. Noch zu Beginn des Jahres habe sich Frings in Kenntnis der zu befürchtenden Entwicklungen in einem umfangreich vorbereiteten Strategieworkshop intensiv für die Entwicklung der Kanzlei in den kommenden Jahren engagiert.

„Wir werden ihn als Namenspartner, als besondere Anwaltspersönlichkeit und als guten Freund vermissen und die Kanzlei in seinem Sinne und unter Fortführung der Namensgebung ‚fringspartners. Arbeitsrecht‘ weiter entwickeln“, so Bogati, der mit Wahlers die Kanzlei fortführen wird.

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