JUVE: Sie sind Arbeitsrechtler, vertreten Ihre Mandanten aber auch vor Zivilgerichten, zum Beispiel im Haftungsprozess gegen die ApoBank. Mit Verlaub, was haben Sie da zu suchen?Dr. Stefan Röhrborn: Der ApoBank-Fall eignet sich gut als Aufhänger. Hier zeigt sich: Das Arbeitsrecht ist auch das Recht von Aufsichtsräten und Vorständen, denn es geht um Dienstverträge. Der Einstieg erfolgt oft als Trennungsberater. Man trennt sich, weil aus Sicht der Gesellschaft vielleicht etwas schief gelaufen ist, Haftungsansprüche werden anhängig gemacht und schon begleitet man den Haftungsprozess. Natürlich ist es dann sinnvoll, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten, zum Beispiel im Bank- oder Strafrecht.
Warum gewinnt das Arbeitsrecht an Bedeutung?
Geschäftsführer- und Vorstandsdienstvertrag sind immer stärker von arbeitsrechtlichen Grundsätzen beeinflusst. Ein Beispiel ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, das ein streng dienstrechtliches Thema ist. Variable Vergütungsformen spielen in das Dienstvertragsrecht hinein und wie gesagt, ist das Arbeitsrecht nicht zuletzt das Entrée, wenn es zur Haftung kommt.
An der Stelle spätestens wird die D&O-Versicherung zum Thema…
Richtig. Da sollte man sich dann versicherungsrechtliche Expertise dazu holen. Das Zusammenspiel von D&O-Versicherungen und Arbeitsrecht ist ein ganz heißes Thema. Zum einen betreffen die Haftungsfragen nicht nur Organe, sondern auch ein, zwei Ebenen darunter. Zum anderen tritt die D&O-Versicherung häufig als Nebenintervenientin bei, hat selbst einen Versicherungsrechtler mandatiert und macht sich in Spezialfragen wie dem Arbeitsrecht dann die Expertise der Organanwälte zu nutze. Dabei sind die Interessen zum Teil durchaus gegenläufig.
Führt der allgemeine Anstieg von Haftungsfällen zu einem verstärkten Wettbewerb zwischen den Rechtsgebieten?
Da hier viele Rechtsgebiete ineinandergreifen, werden immer unterschiedliche Experten gefragt sein. Eine Rolle spielt auch, dass Organe an ordentliche Gerichte, Arbeitnehmer dagegen an Arbeitsgerichte gebunden sind. Wer seine Klage auf Schadensersatz an falscher Stelle anhängig macht, riskiert, dass sie zurückgewiesen wird. So ist ein Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zwar formaljuristisch ein Arbeitnehmer. Er haftet aber wie jedes andere Aufsichtsratsmitglied auch, ohne Privileg. Die Frage der faktischen Organschaft stellt sich auch im ApoBank-Prozess, wo ein Prokurist, also ein Arbeitnehmer, nicht als Vorstand bestellt worden war, jedoch nach Auffassung der Bank als solcher handelte.
Sehen Sie hier einen Wachstumsmarkt für das Arbeitsrecht? Wo geht der Trend hin?
Dass das Arbeitsrecht noch keine dominantere Rolle spielt, ist auch dadurch begründet, dass das Gebiet meist in der Personalabteilung aufgehängt ist, während Organe stärker mit Gesellschafts- oder Aktienrechtlern zu tun haben. Blickt man allerdings zehn Jahre zurück, wird sichtbar, dass sich das Dienstrecht und insbesondere das Haftungsrecht für Organe inzwischen als eigenes großes Spezialgebiet herauskristallisiert hat, das verstärkt – aber nicht nur – von Arbeitsrechtlern behandelt wird.
Die Fragen stellte Geertje Oldermann.