Die BaFin erteilte ihre Anordnungen auf der Grundlage des Geldwäsche- sowie des Kreditwesengesetzes. Grenke war im Herbst 2020 ins Kreuzfeuer des Börsenspekulanten Fraser Perring mit seiner Beteiligungsfirma Viceroy geraten. Dieser hatte dem Konzern unter anderem ein undurchsichtiges Geschäftsmodell und nicht werthaltige Leasingforderungen vorgeworfen. Um die Bedenken auszuräumen, wurden interne Untersuchungen eingeleitet.
Die BaFin veranlasste überdies eine Sonderprüfung. Deren abschließende Ergebnisse standen zuletzt noch aus, nachdem der Leasingspezialist bereits im vergangenen Mai das langersehnte uneingeschränkte Testat des Prüfers KPMG für seinen Jahresabschluss 2020 bekommen hatte.
Monatelange Bestandsaufnahme
Auch die eigentliche Durchleuchtung durch die BaFin ist schon eine Weile her: Durchgeführt wurde die Sonderprüfung zwischen Herbst 2020 und dem Frühjahr 2021, damit beauftragt war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. Damals hätten die Prüfer Defizite im Konzern festgestellt. Diese Mängel belegten eine „nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“, erläuterte die BaFin in einer Mitteilung, zudem gehe es um „organisatorische Mängel in der Geldwäscheprävention“.
Als Folge des Überprüfungs- und Bewertungsprozesses sei die Höhe der Eigenmittel angepasst worden, die Grenke vorhalten muss. Der Konzern muss demnach eine Kapitalquote von 10,5 Prozent erfüllen im Vergleich zu vorherigen 9 Prozent. Bei der Grenke Bank, einer Tochtergesellschaft, soll die Quote 11,5 Prozent betragen, drei Prozentpunkte mehr als bisher. Damit schließt die BaFin nach eigenen Angaben ihre institutsbezogenen Maßnahmen ab, weitere würden nicht ergriffen.
Grenke hat laut eigener Mitteilung ein umfangreiches organisatorisches Weiterentwicklungsprojekt aufgesetzt und einen Gutteil der Feststellungen bereits abgearbeitet. Sobald alle Mängel beseitigt seien und sich die Finanzaufseher bei ihrer üblichen Nachschauprüfung hiervon überzeugten, soll die höhere Eigenkapitalanforderung wieder entfallen. Grenke finanziert vorwiegend kleinen und mittleren Gewerbetreibenden ihre Geschäftsausstattung wie unter anderem PCs, Monitore und Drucker.
Mehr Kompetenzen an Bord
Trotz der massiven Kritik des Investors waren bei der Hauptversammlung im Juli 2021 die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 mit großer Mehrheit entlastet worden. Die Vorwürfe des Leerverkäufers hatten aber zu personellen Umwälzungen im Konzern geführt: Anfang 2021 wurde mit Isabel Rösler erstmals eine Chief Risk Officer bestellt und wenige Monate später mit Achim Kunkel ein Chief Compliance Officer. Die frühere Konzernchefin Antje Leminsky gab im Sommer ihren Posten auf und Gründer Wolfgang Grenke verließ den Aufsichtsrat.
Das oberste Kontrollgremium wurde ergänzt um Dr. Konstantin Mettenheimer, den früheren Chairman von Freshfields Bruckhaus Deringer, der als Rechtsanwalt und Steuerberater qualifiziert ist. Zudem wählte die Hauptversammlung den Steuerberater und Steuerstrafrechtler Nils Kröber in das Aufsichtsgremium. Kröber ist Partner der Kölner Sozietät Seitz sowie Gesellschafter der Beratungseinheiten SKS Steuerberatungsgesellschaft und HKS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zum Abschlussprüfer für Grenkes Geschäftsjahr 2021 wurde die BDO AG mit einem Hamburger Team bestellt.
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen
Reagiert hat der Konzern auch im Zusammenhang mit der besonders heftig kritisierten Behandlung und Eigentümerstruktur von Franchise-Unternehmen im Ausland: Grenke hat damit begonnen, die Gesellschaften komplett zu übernehmen, in den eigenen Zahlen zu konsolidieren sowie entsprechende Berichtslinien zu etablieren.
Berater Grenke (zur BaFin-Sonderprüfung)
Hengeler Mueller: Dr. Sven Schneider (Compliance/Bankaufsichtsrecht; Frankfurt), Dr. Constantin Lauterwein (Compliance/Wirtschaftsstrafrecht; Berlin; beide Federführung), Jan Steffen (Bankaufsichtsrecht), Dr. Malte Wundenberg (Compliance/Bankaufsichtsrecht; beide Frankfurt); Associates: Mathias Priewer, Lena de Bruyn (beide Compliance/Wirtschaftsstrafrecht; Berlin), Nuekhet Tanrikulu (Compliance; Frankfurt)
Hintergrund: Bei den Strukturarbeiten wird Grenke nach Marktinformationen sowohl von Ebner Stolz‘ Corporate-Partner Andreas Rupp unterstützt, der die fortlaufende gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Beratung gewährleistet, als auch von dem breit aufgestellten Hengeler-Team, das die internen Untersuchungen koordinierte und das von dem Wirtschaftsstrafrechtler Lauterwein angeführt wird.
Für die Abstimmungsarbeiten mit der BaFin holte Lauterwein den Bankaufsichtsrechtler Schneider mit in die Federführung, der auch regelmäßig an der Schnittstelle zur Corporate-Governance- und Compliance-Beratung im Einsatz ist. Schneider führte beispielsweise auch das Team, das vor fünf Jahren im Zuge der Dieselaffäre bei Bosch die Internal Investigations machte und dann mit den Behörden die Folgemaßnahmen aushandelte. (mit Material von dpa)