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In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. November 1999 gab das Landgericht München I dem entsprechenden Antrag des Unternehmens mit Sitz in Dornach bei München auf ein reguläres Delisting statt. Den Beschluss hierzu hatte Macrotron im Mai 1998 in einer Hauptversammlung gefasst. Geklagt hatten drei Macrotron-Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), die den Beschluss für rechtswidrig hielten. Die Kläger haben Berufung eingelegt, mit einer Entscheidung wird bis Ende Februar gerechnet. Die Münchner Börse hat mittlerweile dem Widerruf der Börsenzulassung bereits zugestimmt.