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Erstes deutsches Delisting durch Urteil

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Beiten Burkhardt Mittl & Wegener hat die Macrotron AG, zweitgrößter deutscher Vertreiber von IT-Produkten und heute Teil des Konzerns Ingram Macrotron, bei ihrem per Gerichtsbeschluss erstrittenen Delisting von den Frankfurter und Münchner Börsen betreut. Vertreten wurde das Unternehmen durch die Münchner Partner Dr. Jack Schiffer und Dr. Philip Martinius. In einem Pressegespräch am 11. Januar 2000 sprach Schiffer von einem „spektakulären Grundsatzurteil“: „Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht bestätigt, dass Vorstand und Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft die Notierung der Aktie widerrufen und sich von der Börse zurückziehen dürfen.“

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In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. November 1999 gab das Landgericht München I dem entsprechenden Antrag des Unternehmens mit Sitz in Dornach bei München auf ein reguläres Delisting statt. Den Beschluss hierzu hatte Macrotron im Mai 1998 in einer Hauptversammlung gefasst. Geklagt hatten drei Macrotron-Minderheitsaktionäre und die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW), die den Beschluss für rechtswidrig hielten. Die Kläger haben Berufung eingelegt, mit einer Entscheidung wird bis Ende Februar gerechnet. Die Münchner Börse hat mittlerweile dem Widerruf der Börsenzulassung bereits zugestimmt.

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