BGH billigt Anwalts-Hotlines

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  • JUVE

Der BGH hat Rechtsberatungs-Hotlines als zulässig erklärt. Dies entschieden die Karlsruher Richter in zwei Urteilen vom 26. September 2002.Anwälte dürfen demnach künftig telefonische Rechtsberatung über gebührenpflichtige Hotlines anbieten. Hierin liegt weder ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) noch gegen das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht, urteilten die Karlsruher Richter (I ZR 44/00 und I ZR 102/00). Das gilt selbst dann, wenn die Anwalts-Hotline von einer GmbH betrieben wird.

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Die Firma Infogenie GmbH, Betreiberin einer Anwalts-Hotline, war jeweils von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sowie von dem Münchner Büro der Sozietät Seelig & Preu, Bohlig auf Unterlassung verklagt worden. Sie bot einen telefonischen Rechtsberatungsdienst auch am Wochenende und außerhalb üblicher Geschäftszeiten an. Über eine 0190-Telefommummer erreichte der Anrufer einen Rechtsanwalt. Abgerechnet wurde im Minutentakt für 1,83 Euro pro Minute, von denen Infogenie einen Anteil erhielt.

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