Schäfer begann ihre Karriere als Richterin. 1993 stieg sie bei Bruckhaus Westrick Stegemann ein. Sie war Freshfields-Partnerin der ersten Stunde, spezialisiert auf Konfliktlösung und Produkthaftung. Diesen Schwerpunkten blieb sie treu, als sie 2007 in die BGH-Anwaltschaft wechselte. Sie war unter anderem mit dem PIP-Skandal um Bausilikon in Brustimplantaten befasst. Auch im Kartellrecht und im Baurecht ist Schäfer erfahren.
In den vergangenen Jahren hat sie sich zudem intensiv mit dem Familienrecht befasst, das künftig im Zentrum ihrer Arbeit stehen soll. Schäfer will ihre Prozesserfahrung in einem Gebiet ausspielen, das traditionell vom Vergleichsstreben der Streitparteien und ihrer Vertreter geprägt ist. Wenn doch mal hart prozessiert werden muss, mit Einstweiligen Verfügungen, Vollstreckungen im Ausland, den Feinheiten der europäischen Unterhaltsordnung bei gemischtnationalen Ehen – dann sind das Fälle, für die sich die scheidende BGH-Anwältin Schäfer mit ihrem Know-how im internationalen Privatrecht bestens gewappnet sieht. In ihrer neuen Kanzlei wird Schäfer die dritte Partnerin neben den beiden Namenspartnerinnen Gabriele Schumacher und Dr. Ina Gienow.
Schäfers langjähriger Kanzleipartner Thomas von Plehwe hat Schwerpunkte im Gewerblichen Rechtsschutz und im Presserecht. Er hat zahlreiche Verlage vertreten, die sich mit Prominenten wie Ernst August von Hannover über Persönlichkeitsrechte gestritten haben. Von Plehwe wird nach Schäfers Wechsel als Einzelanwalt in BGH-Verfahren tätig sein.