Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) darf Bettina Röhl, die Publizistin und Tochter der früheren RAF-Angehörigen Ulrike Meinhof, als 'Terroristentochter' bezeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im September 2003 berichtete die FAZ.net in einem Artikel darüber, dass Röhl vor einigen Jahren die Rolle des Ex-Außenministers Joschka Fischer im Rahmen der Unruhen in Frankfurt enthüllt habe. In dem Zusammenhang bezeichnete der Autor Röhl als Terroristentochter. Dagegen klagte Röhl zuerst vor dem Landgericht München, wo sie im Juni 2004 unterlag.
In zweiter Instanz gewann sie dagegen vor dem Oberlandesgericht München im Januar 2005. Das Berufungsurteil hob der BGH jetzt mit der Begründung auf, dass die Äußerung zwar scharf und polemisch formuliert gewesen sein, Röhl aber ihre Abstammung von Ulrike Meinhof nicht geheim gehalten habe und es sich außerdem um einen Beitrag von öffentlichem Interesse handele.
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