Bielefeld

Brandi baut Arbeitsrechtspraxis mit weiterem Schindhelm-Partner aus

Autor/en
  • JUVE

Die in Ostwestfalen verwurzelte Kanzlei Brandi verstärkt ihre Arbeitsrechtspraxis erneut mit einem Schindhelm-Anwalt. Zum Dezember wechselt Dr. Rainer Krüger (41) aus dem Osnabrücker Schindhelm-Büro an den Bielefelder Brandi-Standort. Er steigt als Salary-Partner ein.

Teilen Sie unseren Beitrag
Rainer Krüger
Rainer Krüger

Seit Anfang Juni ist bereits der ehemalige Schindhelm-Arbeitsrechtler Dr. Oliver Ebert bei Brandi tätig. Er hatte gemeinsam mit drei weiteren Schindhelm-Partnern zum Beginn dieses Monats in Hannover ein Büro für Brandi eröffnet (mehr…).

Krüger war seit 2008 in der Arbeitsrechtspraxis von Schindhelm tätig, zuletzt als Salary-Partner. Zuvor arbeitete er sechs Jahre lang als Arbeitsrechtler bei KWM Kanzlei für Wirtschaft und Medizin in Münster.

Damit hat Brandi auf den Weggang des Bielefelder Arbeitsrechtspartner Dr. Götz Zerbe reagiert, der sich zum Juli dem örtlichen Wettbewerber Streitbörger Speckmann anschließt (mehr…). Nach dem Zugang von Krüger sind in Bielefeld wieder zwei Partner im Arbeitsrecht tätig sowie eine Partnerin in Teilzeit. Standortübergreifend zählt die Arbeitsrechtspraxis dann zehn Partner. Insgesamt hat Brandi 63 Berufsträger, davon 43 Partner. In Bielefeld arbeiten 11 Partner und 12 Associates.

„Unsere Full-Service-Arbeitsrechtsabteilung ist auf mittelständische Unternehmen ausgerichtet. Herr Dr. Krüger passt perfekt in unsere Struktur, er bringt umfassende Erfahrungen und eine große Expertise im Individual- und Kollektivarbeitsrecht für die Beratung unserer Mandanten mit“, sagte der Leiter der Brandi-Kompetenzgruppe Arbeitsrecht, Dr. Hans-Jürgen Hiekel.

Schindhelm sieht sich seit Beginn dieses Jahres sowohl in Hannover als auch am Stammsitz in Osnabrück großen personellen Veränderungen auf Salary-Partner- und Associate-Ebene ausgesetzt (mehr…). Neben den Abgängen konnte die Kanzlei zuletzt auch einige Zugänge vermelden, so den Einstieg eines Partners und eines Associates in Hannover, die zum Arbeitsrecht beraten (mehr…).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de