Dr. Johannes Trost ist seit 1. Januar 2000 zu der auf das See- und Schiffahrtsrecht spezialisierten Hamburger Sozietät Lebuhn & Puchta gewechselt.Trost wird dort das Binnenschiffahrtsrecht betreuen, das Lebuhn dadurch erheblich verstärkt. Vor seinem Wechsel war Trost vier Jahre in der bundesweit renommierten Duisburger Binnenschiffahrtskanzlei Dr. Kiwitz, Dr. Korioth, Neumann tätig und hat neben dem deutschen Binnenschiffahrtsrecht besondere Kenntnisse im Recht der südosteuropäischen Donauanliegerstaaten.
Hamburg ist Sitz mehrerer Binnenschiffahrts-Kaskoversicherer, zu denen Trost gute Kontakte unterhält. Auf seinen Wechsel von Kiwitz zu Lebuhn angesprochen, erklärt Trost, er habe in der jungen Hamburger Kanzlei Lebuhn & Puchta eine vielversprechende berufliche Zukunft gesehen.
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