Bremen

v. Einem verstärkt sich mit Kartellrechtler von BBG

Zum Juli ist Dr. Christoph Herrmann als Partner zu der Bremer Kanzlei v. Einem & Partner gewechselt. Der 42-jährige Kartell- und Beihilferechtler kam von BBG und Partner, bei der er zuletzt als Senior Associate tätig war.

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Herrmann_Christoph
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Herrmann hatte seine Karriere 2007 bei Hengeler Mueller in Brüssel als Associate von Dr. Hans-Jörg Niemeyer begonnen. 2010 zog es ihn in das Pariser Büro von Dentons, 2014 wechselte er nach Bremen zu der für ihre Beratung im Verkehrssektor bekannten Kanzlei BBG.

Der Beihilfe- und Kartellrechtler beriet dort insbesondere kommunale Unternehmen bei der Organisation und Finanzierung öffentlicher Aufgaben im ÖPNV aber auch mittelständische Mandanten. Nach dem Weggang Herrmanns beraten im Kartell- und Beihilferecht bei BBG noch drei Partner und fünf Associates.

V. Einem gewinnt mit Herrmann in einem Bereich Profil, der für die mittelständischen Mandanten der Kanzlei an Bedeutung gewinnt. Die fachlich breit aufgestellte Wirtschaftskanzlei, die durch die Einbindung in das Eurojuris-Netzwerk auch grenzüberschreitend tätig ist, konnte bislang kartell- und beihilferechtliche Beratung nicht anbieten. Mit Herrmann zählt die Kanzlei elf Berufsträger, davon sind sechs Partner. (Martin Ströder)

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