Zwar wird Sharpston zum Brexit-Stichtag ihr Mandat verlieren. Anders als die beiden britischen Richter bleibt sie allerdings im Amt, bis ein Nachfolger bestimmt ist, teilte der EuGH auf Anfrage mit. Sharpston wird also noch die Schlussanträge für das Verfahren verfassen (Az. C-693/18). Das Verfahren könnte allen Herstellern gefährlich werden, die in den Dieselskandal verwickelt sind.
Wie aus VW in der Akte die ‚Company X‘ wurde
Es geht um ein Vorlageverfahren eines französischen Gerichts. Der EuGH muss Fragen beantworten, die aus Sicht der Autokonzerne puren Sprengstoff enthalten. Unter anderem fragt das vorlegende französische Gericht, welche Abschalteinrichtungen zulässig sind. Sollte der EuGH etwa entscheiden, dass nur plötzlich auftretende Schäden Abschalteinrichtungen rechtfertigen, dann könnte dies die Verteidigungsstrategien der Hersteller infrage stellen. Denn der Spielraum für legale Abschalteinrichtungen wäre damit drastisch geschrumpft.
Mittlerweile ist bekannt, dass VW die Beklagte in dem französischen Ausgangsverfahren ist. Das vorlegende französische Gericht hatte eine Anonymisierung des Verfahrens erwirkt. Deshalb war in den EuGH-Unterlagen von ‚Company X‘ die Rede. Auf Anfrage teilte der EuGH mit, dass Sharpston die Schlussanträge noch veröffentlicht, bevor sie endgültig ausscheidet.
Britische Richter müssen den EuGH verlassen
Ursprünglich waren die Schlussanträge für den 23. Januar angekündigt. An diesem Tag aber wurden sie auf unbestimmte Zeit vertagt – aus organisatorischen Gründen, wie der EuGH auf Anfrage mitteilte. Über die Hintergründe dieser Volte in einem Verfahren, das die europäische Autobranche in Atem hält, war seither heftig spekuliert worden.
Klar war bislang, dass die beiden britischen EuGH-Richter Christopher Vajda (64) und Ian Forrester (74) durch den Brexit ihre Mandate verlieren werden. Ob dies auch für die britische Generalanwältin Eleanor Sharpston gilt, war dagegen nicht eindeutig geklärt.
Ein Sprecher des Gerichts teilte inzwischen mit, dass Sharpstons Generalanwaltsposten – anders als die der Richter – nicht ersatzlos wegfällt, sondern neu besetzt wird. Die Verantwortung für die Neubesetzung des Postens übernimmt einem Beschluss des Rates zufolge Griechenland. JUVE-Recherchen zufolge gingen der Entscheidung längere Diskussionen voraus. (Martin Ströder)
Der Artikel wurde am 1. Februar korrigiert. Anders als im Text angegeben, werden auch die Generalanwälte von den Mitgliedstaaten ernannt.