Die Aktion im Zuge der Euro-Einführung beschäftigte das Landgericht Düsseldorf in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren.Der Modekonzern wurde wegen der Gewährung seines Euro-Einführungsrabatts von 20% sowohl von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, vertreten durch Michael Heckmann aus der Düsseldorfer Kanzlei Engel, Tilmann & Partner, als auch vom Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs, in dem sich Verbände und Unternehmen zusammengeschlossen haben, angegangen. Letzterer wird durch Michael Prange aus der für ihre wettbewerbsrechtliche Tätigkeit bekannten Kanzlei Weber & Sauberschwarz (Düsseldorf) vertreten. Stephan von Petersdorff-Campen, Partner der bekannten Düsseldorfer IP-Boutique von Rospatt, von der Osten, Pross, betreut C&A in der noch laufenden Auseinandersetzung.
Das Düsseldorfer Gericht hatte in der ersten Januarwoche die Aktion von C&A mit zwei einstweiligen Verfügungen als wettbewerbswidrig verboten. Dies hatte nicht nur den Unmut der Verbraucher geschürt, sondern auch die politische Diskussion um das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) erneut angefacht. Voraussichtlich Mitte März wird die 4. Zivilkammer für Handelssachen am LG Düsseldorf mündlich über die Angelegenheit verhandeln.
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