Cameron-Partner wechselt zu Eversheds

Autor/en
  • Aled Griffiths

Robin Parsons (50) verläßt nach 25 Jahren seine Kanzlei Cameron McKenna, wo er während seiner Tätigkeit zahlreiche hochkarätige Mandate betreut hat. Den ungewöhnlichen Schritt eines Kanzleiwechsels im Alter von 50 Jahrer begründet der Bankrechtsspezialist mit der einmaligen Gelegenheit, die noch recht kleine bankrechtliche Praxisgruppe von Eversheds aufbauen und an die Spitze führen zu können. Mit Spannung blicke er in die Zukunft, erklärte Parsons vor der britischen Fachpresse. Nach einer Ausbildungszeit bei Clifford Chance wurde Parsons 1973 als Anwalt zugelassen und kam 1975 zu Cameron Markby Hewitt, wo er nach nur zwei Jahren Partner wurde.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Robin Parsons (50) verläßt nach 25 Jahren seine Kanzlei Cameron McKenna, wo er während seiner Tätigkeit zahlreiche hochkarätige Mandate betreut hat. Den ungewöhnlichen Schritt eines Kanzleiwechsels im Alter von 50 Jahrer begründet der Bankrechtsspezialist mit der einmaligen Gelegenheit, die noch recht kleine bankrechtliche Praxisgruppe von Eversheds aufbauen und an die Spitze führen zu können. Mit Spannung blicke er in die Zukunft, erklärte Parsons vor der britischen Fachpresse. Nach einer Ausbildungszeit bei Clifford Chance wurde Parsons 1973 als Anwalt zugelassen und kam 1975 zu Cameron Markby Hewitt, wo er nach nur zwei Jahren Partner wurde.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de