BRP will mit den erfahrenen Inhouse-Juristen ihr Compliance-Angebot abrunden. Über die vergangenen Jahre hat die Kanzlei auf diesem Gebiet ein Team aus Anwälten unterschiedlicher Rechtsgebiete geformt. Dazu gehören Arbeitsrechtler Dr. Jörg Fecker, Gesellschaftsrechtler Dr. Ulrich-Peter Kinzl, Strafrechtler Dr. Alexander Schork, IT-Rechtler Dr. Thomas Weimann und Kartellrechtler Dr. Martin Beutelmann. Diese sind bisher überwiegend bei Inhouse-Schulungen und der Aufarbeitung konkreter Compliance-Fälle tätig. Mit dem durch Hoffmans und Jochheim hinzugewonnenen Know-how aus der Praxis großer Unternehmen will BRP den Zugang zu Großmandaten wie dem Aufbau ganzer Compliance-Management-Systeme verbessern.
Hoffmans war innerhalb der Versicherungsgruppe Zurich in diversen Führungspositionen tätig. Unter anderem führte er parallel zu seiner Tätigkeit als General Counsel Deutschland zeitweise das Compliance-Ressort im Vorstand der Zurich-Direktversicherungstochter Deutsche Allgemeine Versicherung. Zu Hoffmans‘ Aufgaben gehörten etwa der Ausbau der Compliancefunktion in Deutschland und Österreich sowie die Umsetzung des Regelwerks Solvency II. Zudem war er im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Mitglied der Fachausschüsse Kartellrecht, Compliance und Datenschutz.
BRP ist seit einigen Jahren für die Zurich-Gruppe im Bereich Compliance tätig. So kam der Kontakt zu Hoffmans zustande, der aufgrund einer Altersregelung sein Amt abgegeben hat. Mit Hoffmanns umfasst das Frankfurter Büro von BRP nun zwei Partner, zeitgleich mit ihm kam der Bankaufsichtsrechtler Dr. Achim Döser von Norton Rose Fulbright. Zudem sind drei Stuttgarter Partner regelmäßig in Frankfurt tätig. (Marc Chmielewski)