So sind jetzt auch Hinweisgeber geschützt, die bei Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten Missstände aufdecken, etwa staatliche Kontrolleure oder Sicherheitsprüfer. Sie alle können künftig leichter mit Hilfe der unabhängigen Stelle Office of Special Counsel gegen Diskriminierungen vorgehen. Gescheitert war der Plan, auch Geheimdienstmitarbeiter in die Regelung einzubeziehen. Jedoch hat US-Präsident Barack Obama inzwischen eine Verordnung erlassen, die eine ähnliche Schutzbestimmung vorsieht. Noch immer, so US-Fachleute, sei der Schutz öffentlich Bediensteter aber schwächer als in der Privatwirtschaft.
Bei der US-Aufsichtsbehörde SEC gingen ihrem jüngsten Bericht zufolge im Jahr 2012 mehr als 3.000 Hinweise ein. Inzwischen wurde auch zum ersten Mal eine Belohnung an einen Tippgeber ausgeschüttet. Insgesamt kamen im Lauf des Jahres 143 Verfahren zusammen, bei denen sich Tippgeber ihren Obolus hätten verdienen können.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Überlegungen, solche Belohnungssysteme einzuführen oder die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten. Die Arbeitsgruppe Compliance des Bundesverbands der Unternehmensjuristen äußerte sich kritisch. Nicht nur würden derartige Regelungen mit dem nationalen Arbeitsrecht kollidieren. Schwerwiegender schätzt die von Siemens-Compliance-Fachmann Dr. Klaus Moosmayer geführte Arbeitsgruppe das Risiko ein, dass bestehende Compliance-Strukturen in den Unternehmen zu reinen Verwaltungseinheiten mutieren würden, wenn sich Mitarbeiter zuerst an staatliche Stellen wenden.