Corona-Ferien

Shearman führt Langzeit-Sabbaticals ein

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen: Bei Shearman & Sterling können Anwälte jetzt für drei bis sechs Monate ins Sabbatical gehen und bekommen weiterhin 30 Prozent ihres Gehalts gezahlt. Das Angebot ist primär zur Vermeidung krisenbedingten Personalabbaus an den großen Standorten in den USA und London gedacht, gilt aber auch in Deutschland.

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Thomas König
Thomas König

Für die bezahlten Sabbaticals können sich Associates, Counsel und andere Mitarbeiter anmelden. Wer während seiner Auszeit Pro-Bono-Arbeit übernimmt, bekommt 40 Prozent des Gehalts. Regulär bot Shearman bislang nur unbezahlte Sabbaticals an.

In Deutschland hat sich nach Angaben der Kanzlei noch kein Shearman-Anwalt für eine solche Auszeit angemeldet. „Für Anfragen haben wir ein offenes Ohr, je nach absehbarer Auslastung und individueller Situation“, sagte Dr. Thomas König, Leiter der deutschen Praxis. „Anders als die größeren Standorte in den USA und UK haben wir in Deutschland allerdings nicht viel personellen Spielraum.“ Weltweit sind bei der Kanzlei rund 850 Berufsträger tätig, am einzigen deutschen Standort Frankfurt sind es derzeit 18.

Über die letzten Wochen hatte eine Reihe von Kanzleien Sparmaßnahmen angekündigt, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. So hatte sich Norton Rose Fulbright mit der Bitte an ihre Mitarbeiter gewandt, für einen begrenzten Zeitraum freiwillig auf 80 Prozent zu reduzieren. Andere Kanzleien, darunter Freshfields Bruckhaus Deringer und Reed Smith, verschoben Bonusausschüttungen und Partnerentnahmen oder stoppten Gehaltserhöhungen. Krisenbedingte Entlassungen festangestellter Mitarbeiter wurden im deutschen Rechtsmarkt, anders als in den USA, bisher nicht bekannt.

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