„Es gab in der Vergangenheit sehr intensive Bemühungen um eine Lösung der wirtschaftlichen Situation bei Deilmann-Haniel“, sagte Dirk Lange, Partner im Düsseldorfer Aderhold-Büro. „Diese Bemühungen wurden – auch mit Blick auf die Belegschaft – durch eine finanzielle Unterstützung der Deilmann-Haniel im Umfang von rund 50 Millionen Euro durch die Gesellschafterin Heitkamp-Deilmann-Haniel begleitet. Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen im Bergbausektor konnten diese bisher noch nicht abgeschlossen werden.“ Deilmann-Haniels Hauptkunde ist die Bergbauindustrie, namentlich die Deutsche Steinkohle AG. Angesichts stark zurückgehender Fördermengen und ausbleibender Aufträge ist die Ertragslage seit Jahren äußerst bedrohlich. Von 1.100 Mitarbeitern haben dem Vernehmen nach bereits 350 die Kündigung erhalten.
Offensichtlich waren die Geschäftsführer der Tochtergesellschaft zu einer negativen Einschätzung der Liquiditätsentwicklung gekommen und hatte sich mit einem Insolvenzantrag an das Amtsgericht Dortmund gewandt. „Verschiedene insolvenzrechtliche Fragen sind zwischen den Anwälten unserer Kanzlei und den Rechtsberatern der Geschäftsführung kontrovers diskutiert worden“, so Lange. „Hierzu gehörte unter anderem die Frage, welche Pflichten die Geschäftsführer bei einer bloß drohenden Zahlungsunfähigkeit vor Stellung des Insolvenzantrages treffen.“
JUVE-Recherchen zufolge wurde die Beratungsleistung des Rölfs-/Aderhold-Teams in der HDH-Tochter Deilmann-Haniel bislang als „erfolgreich und fundiert“ eingeschätzt. Dass nun ausgerechnet die Geschäftsführung den insolvenzrechtlichen Sachverhalt anders beurteilt als Firmenchef Rölfs, ist auf den ersten Blick überraschend, dürfte aber nicht zuletzt mit den Strafbestimmungen des GmbH-Gesetzes zusammenhängen, das die Geschäftsführer persönlich in die Verantwortung nimmt.
Achim Thomas Thiele aus der Kanzlei Husemann Eickhoff Salmen & Partner ist nun vorläufiger Insolvenzverwalter der Deilmann-Haniel GmbH. Thiele ist seit Jahren der am häufigsten bestellte Insolvenzverwalter im Bezirk des Insolvenzgerichts Dortmund. Im aktuellen Verfahren ist er als so genannter schwacher Insolvenzverwalter installiert und zunächst damit beschäftigt, eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die Mitarbeiter zu organisieren.