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Hintergrund für die Bewegung in Frankreich ist das mit dem Sarbanes-Oxley-Act vergleichbare Gesetz Loi de Sécurité Financière, das seit August in Kraft ist. Nach Auskunft von Frankreichspezialist Lutz Hartmann sieht das Gesetz vor, dass Mandanten nicht aus einer Hand Abschlussprüfung und Rechtsberatung angeboten werden darf. „Insofern wird bei allen WP-Firmen über die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen Anwälten und Prüfern diskutiert, nicht nur bei den Big Four, sondern auch bei den französischen“, erklärte der Partner der Frankfurter Kanzlei Heide Rechtsanwälte, die selbst mit der französischen WP-Gesellschaft Mazars kooperiert.