JUVE: Seit Jahren wird über ein Strafrecht für juristische Personen, also ein Unternehmensstrafrecht, diskutiert. Die Gegner wenden ein, es höhle das Schuldprinzip aus. NRW legt nun einen Gesetzesentwurf vor. Räumt dieser die Bedenken aus?
Dr. Simone Kämpfer: Nein. Unternehmen sollen strafrechtlich für Handlungen haften, die anderen individuell vorwerfbar sind – das weicht den Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ auf. Richtig ist, dass Sanktionen gegen Unternehmen schon jetzt möglich sind, etwa die Vermögensabschöpfung. Hierbei handelt es sich aber nicht um Strafen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine angemessene Compliance-Organisation das Unternehmen entlasten kann. Werden die Interessen des Unternehmens hierdurch nicht ausreichend geschützt?
Der Entwurf spricht von „ausreichenden“ Maßnahmen. Damit ist nur noch mehr Diskussionsstoff geschaffen, denn allgemein verbindliche Standards existieren nicht. Bereits jetzt werden Sanktionen gegen Unternehmen teils in ökonomisch geprägten Diskussionen ausgehandelt. Diese Entwicklung ist bedenklich. Die Ziele des Strafprozesses, die Wahrheit zu ermitteln und ein gerechtes Ergebnis zu finden, verlieren sich. Ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit ist von dem Entwurf sicher nicht zu erwarten.
Der Entwurf sieht Sanktionen vor, die bis zur Auflösung des Verbandes reichen. Halten Sie das System für sachgerecht und praktikabel?
Insbesondere die Auflösung eines Unternehmens halte ich nicht für realistisch. Die Verantwortung für den Verlust von Arbeitsplätzen wird die Justiz nicht tragen wollen. Ebenso bedenklich ist die Verhängung einer Bewährungsstrafe mit Auflagen, denn vor allem Auflagen organisatorischer und personeller Natur räumen der Justiz einen kaum zu rechtfertigenden Einfluss auf die Unternehmensführung ein.
Eine persönliche Frage zum Schluss: Sie waren viele Jahre Staatsanwältin. Hätten Sie in Ihrer damaligen Rolle ein Verbandsstrafrecht begrüßt?
Sicher nicht in der Form dieses Entwurfs. Außerdem gibt es Fragen, deren Beantwortung ich für dringender halte. Dazu gehört, dass die Rechte der Mitarbeiter gewahrt werden. Das ist vor allem bei den immer häufiger werdenden internen Untersuchungen von Unternehmen problematisch, die dem Verdacht auf Rechtsverstöße nachgehen wollen. Hier wäre der Gesetzgeber eher gefragt.
Die Fragen stellte Astrid Jatzkowski.