Dolde vor VGH erfolgreich für Neckarwestheim

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Mit Urteil vom 16. November 2001 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Anträgen der Betreiberin des Kernkraftwerks Neckarwestheim und zweier weiterer beteiligter Unternehmen stattgegeben.Damit wurde die Satzung der Gemeinde Gemmrigheim über die verhängte Veränderungssperre vom Januar letzten Jahres für nichtig erklärt.

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Die Antragsteller wurden von Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde (Dolde & Partner, Stuttgart) vertreten, für die Gemeinde Gemmrigheim war Hansjörg Wurster (de Witt Oppler, Freiburg) tätig. Die Gemeinde Gemmrigheim, auf deren Gemarkung Neckarwestheim teilweise liegt, wollte mit der Veränderungssperre die Genehmigung eines Interims- und Zwischenlagers zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen verhindern. Der Gemeinderat hatte zu diesem Zweck beschlossen, für das betroffene Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und diesen mit einer Veränderungssperre zu sichern. Das Kraftwerk hätte somit dort keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen.

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