Düsseldorf

Kapitalmarktrechtler kehrt zu Glade Michel Wirtz zurück

Autor/en
  • JUVE

Den Kapitalmarktrechtler Dr. Jochen Markgraf zieht es zurück zu seiner früheren Wirkungsstätte: Nach nur sieben Monaten bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wird er im Dezember wieder bei Glade Michel Wirtz beginnen. Der 35-Jährige kommt als Counsel zurück und damit im gleichen Status, in dem er gegangen ist. Dies entspricht dem Status eines Salary-Partners in anderen Kanzleien.

Teilen Sie unseren Beitrag

Markgraf war einer der Associates der ersten Stunde bei Glade Michel Wirtz, die im Juni 2007 als Abspaltung von Taylor Wessing eröffnet hatte (mehr…) Nach seinem Einstieg bei der jungen Kanzlei hatte Markgraf bei der ApoBank schon ein Secondment absolviert und wechselte im Mai dieses Jahres fest in deren Abteilung Compliance und Unternehmenssicherheit. Dort war er für Kapitalmarktrecht- und Wertpapiercompliance zuständig und leitete die Gruppe zuletzt.

Nach Markgrafs Rückkehr sind für Glade Michel Wirtz ab Dezember wieder drei Partner, zwei Counsel und sechs Associates tätig.

Glade Michel Wirtz hat die Karriereschritte in der Kanzlei fest definiert: Nach vier Jahren Associate-Status folgt im Rahmen einer Up-or-out-Entscheidung die Ernennung zum Counsel. Die Counsel nehmen unter anderem an Partnerschaftssitzungen teil, übernehmen wenn möglich mehr Verantwortung in Mandaten. Daneben engagieren sie sich auch stärker in sonstigen Aufgaben wie Marketing oder Referendarsausbildung und haben neben der festen Vergütung ein variables Vergütungselement. Nach zwei Jahren als Counsel fällt die Entscheidung über die Partnerschaft, allerdings können Anwälte falls gewünscht auch den Status als Counsel beibehalten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de