Die BRAK hatte den eigentlich zum Januar vorgesehenen Start des beA wegen technischer Probleme zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben, nun aber doch noch einen Termin in diesem Jahr bekannt gegeben.
Was dies für die verbindliche Nutzung des Postfaches bedeutet, ist noch nicht bekannt. Die anwaltlichen Berufsverbände sind sich offenbar nicht ganz einig in der Frage, ob die Nutzung für alle Anwälte verpflichtend ist beziehungsweise sein sollte. Während die BRAK den Gesetzgeber aufgefordert hatte, die aktive Benutzung des Postfaches gesetzlich zu verankern, geht der Deutsche Anwaltverein (DAV) davon aus, dass Anwälte den Posteingang nicht aktiv kontrollieren müssen und fordert keine aktive Nutzungspflicht. Das Bundesjustizministerium teilte in einem Schreiben mit, bislang seien keine gesetzlichen Grundlagen vorgesehen, man strebe aber eine berufsrechtliche Pflicht per Gesetz zum Januar 2018 an.