EnBW-Affäre

Untersuchungsausschuss wirft Gleiss Lutz Fehler vor

Der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags zur EnBW-Affäre hat seine Arbeit beendet und die Ergebnisse präsentiert. Dabei erhoben die Ausschussmitglieder der CDU schwere Vorwürfe gegen den Investmentbanker Dirk Notheis und Gleiss Lutz, die Berater des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Die Regierungsparteien SPD und Grüne sehen dagegen vor allem Mappus selbst als Schuldigen.

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Martin Schockenhoff
Martin Schockenhoff

Alexander Throm, der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, erklärte in der Landtagssitzung am 25. Juni, Gleiss habe die verfassungsrechtlichen Risiken des Deals zwar intern diskutiert. Es gebe aber keine Belege dafür, dass die Kanzlei auch Mappus auf diese Risiken hingewiesen habe. „Die Anwälte haben ihre Mandantin, das Land Baden-Württemberg, falsch beraten“, so Throms Fazit laut Medienberichten. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei Gleiss-Partner Dr. Martin Schockenhoff, der die Transaktion federführend betreut hatte.

Differenzierter betrachten die Ausschussmitglieder der Grünen- und SPD-Fraktionen die Rolle von Gleiss Lutz. In ihrer Schlussbewertung werfen sie der Kanzlei zwar einen „juristischen Zirkelschluss“ vor: Gleiss habe die Wirksamkeit der Transaktion von der Anwendung des Notbewilligungsrechts abhängig gemacht. Der Gebrauch dieses Mittels sei aber allein durch die Kaufentscheidung der Regierung begründbar gewesen.

Als treibende Kraft sehen die Grünen- und SPD-Ausschussmitglieder jedoch Mappus. Die Gleiss-Anwälte hätten den Weg über den Notbewilligungsparagraphen nur ausgearbeitet, „weil dies der einzige Weg war, dem Wunsch des Mandanten abschlusssicher nachzukommen“. Zudem sei Gleiss angewiesen worden, von der fiktiven Konkurrenz durch einen ausländischen Bieter auszugehen. Damit sei die Arbeit der Anwälte von Anfang an verfälscht worden.

Dass die Kommunikation zwischen Mappus und seinen Anwälten ausschließlich über Notheis gelaufen sei, habe für den Ex-Ministerpräsidenten die „bequeme und vielleicht auch gewollte Folge“ gehabt, dass er „keine Mails der Anwälte direkt erhielt und alles abstreiten konnte, was ihm nicht nachweisbar zugegangen war“. In jedem Fall sei die Rechtsberatung in diesem Punkt „fehlerhaft organisiert“ worden.

Der Rückkauf eines 45-prozentigen Anteilspakets am Energieversorger vom EdF-Konzern durch das Land Baden-Württemberg Ende 2010 hatte sich im Nachhinein als verfassungswidrig herausgestellt, da die damalige CDU-Regierung bei ihrem Beschluss das Parlament umgangen hatte. Zudem wirft die heutige Regierungskoalition aus Grünen und SPD ihren Vorgängern vor, einen überhöhten Kaufpreis bezahlt zu haben. Letzteren Streitpunkt konnte auch der Untersuchungsausschuss nicht klären.

Entscheidung in Schiedsklage spätestens zum Jahresende

Gegen die Verkäuferin EdF hat das Land eine ICC-Schiedsklage angestrengt, über die bis spätestens zum Jahresende entschieden sein soll. Für den Fall einer Niederlage in dem Verfahren behält sich die Landesregierung Ansprüche gegen die wesentlichen Akteure des damaligen Deals vor. Darunter sind neben Gleiss die Investmentbank Morgan Stanley und ihr damaliger Deutschland-Chef Notheis sowie die früheren Landesminister Willi Stächele und Helmut Rau. Mappus kann hierfür nicht mehr belangt werden, da er der notwendigen Verlängerung der Verjährungsfrist nicht zugestimmt hat. Das Land verzichtete darauf, gegen Mappus‘ Weigerung zu prozessieren.

Mappus reichte seinerseits im April Zivilklage gegen Gleiss und Schockenhoff ein, um zunächst deren Schadensersatzpflicht feststellen zu lassen. Er wirft Gleiss vor, die von ihm geführte Landesregierung falsch beraten und nicht auf die Risiken des Notbewilligungsrechts hingewiesen zu haben. Gleiss-Partner Schockenhoff sagte dagegen vor dem Untersuchungsausschuss aus, Mappus sei bereit gewesen, den Weg zu gehen, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verblieben.

Vertreten wird der Ex-Ministerpräsident von der Münchner Prozesskanzlei Bub Gauweiler & Partner und dem Strafrechtler Prof. Dr. Bernd Schünemann. Daneben setzt Mappus weiterhin auf das Beraterduo Kleiner und Holthoff-Pförtner, die ihn auch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags begleiteten. Gleiss und Schockenhoff haben den Prozessführungs- und Haftungsspezialisten Uwe Hornung von Clifford Chance mandatiert. Zu möglichen strafrechtlichen Aspekten hatte Gleiss zeitweise auch Hanns Feigen von Feigen Graf eingeschaltet. Bei Gleiss beschäftigt sich ein dreiköpfiges internes Gremium mit der Aufarbeitung des EnBW-Deals, dieses besteht aus dem Managing-Partner Dr. Rainer Loges, dem Arbeitsrechtler Dr. Martin Diller und dem Energierechtler Dr. Marcus Dannecker.

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