Endlich eins

Englische Anwaltskammer ermöglicht Vollfusion von SJ Berwin

Autor/en
  • Aled Griffiths

Die seit sechs Jahren existierenden, aber bislang nicht vollständig integrierten internationalen Büros von SJ Berwin können ab sofort ein echter Bestandteil der Gesamtsozietät werden. Bislang standen dem die Bestimmungen der englischen Anwaltskammer entgegen, nach denen es nicht erlaubt war, als Steuerberater qualifizierte Berufsträger in einer einheitlichen Partnerschaft mit Anwälten zu führen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Nachdem aber sowohl SJ Berwin als auch Clifford Chance jahrelang auf eine Änderung der Vorschriften hingewirkt haben, werden nun auch deutsche Steuerberater als sogenannte ,Registered Foreign Lawyers‘ anerkannt. Mit dem Argument, dass Steuerberater in Deutschland als Parteivertreter vor Steuergerichten und dem Bundesfinanzhof auftreten dürfen, hatten die Kanzleien die Law Society davon überzeugt, Steuerberater dem englischen Solicitor gleichzusetzen. Zudem gilt die Ausbildung des deutschen Steuerberaters als mindestens genauso anspruchsvoll wie diejenige eines englischen Juristen, so dass schließlich die Bedenken der Law Society ausgeräumt werden konnten.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de