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Nachdem aber sowohl SJ Berwin als auch Clifford Chance jahrelang auf eine Änderung der Vorschriften hingewirkt haben, werden nun auch deutsche Steuerberater als sogenannte ,Registered Foreign Lawyers‘ anerkannt. Mit dem Argument, dass Steuerberater in Deutschland als Parteivertreter vor Steuergerichten und dem Bundesfinanzhof auftreten dürfen, hatten die Kanzleien die Law Society davon überzeugt, Steuerberater dem englischen Solicitor gleichzusetzen. Zudem gilt die Ausbildung des deutschen Steuerberaters als mindestens genauso anspruchsvoll wie diejenige eines englischen Juristen, so dass schließlich die Bedenken der Law Society ausgeräumt werden konnten.