Englisch im Prozess

AmCham geht mit Reformplänen hart ins Gericht

Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) glaubt nicht, dass deutsches Prozessrecht auf absehbare Zeit für international tätige Unternehmen attraktiver wird. Englisch in der Gerichtsverhandlung sei nur ein Anfang. Sie fordert grundsätzliche Veränderungen.

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Der Ausschuss für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der AmCham Germany stößt sich unter anderem an dem „unverständlichen Beibringungsgrundsatz“, der für Parteien aus dem Rechtsraum des sogenannten Common Law „gewöhnungsbedürftig“ sei.

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