Das Bundesjustizministerium hat den lange erwarteten Referentenenwurf zum „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. Das Papier, das JUVE vorliegt, umfasst insgesamt 147 Seiten und soll die „Ahndung von Verbandsstraftaten auf eine neue Grundlage stellen“. Derzeit wird der Entwurf in den Ressorts abgestimmt und soll veröffentlicht werden, wenn er an Länder und Verbände geht. Der Entwurf kursiert jedoch bereits in etlichen Fraktionen, Gremien und Interessensverbänden und wird kontrovers diskutiert. JUVE hat zu neuralgischen Punkten des Entwurfs mit Praktikern und Wissenschaftlern gesprochen.
In Grundzügen orientiert sich der Entwurf an den im Koalitionsvertrag festgelegten Eckdaten. Mit Spannung erwartet wurde deshalb, ob und wie die Referenten offene Fragen zu internen Ermittlungen, Arbeitnehmerrechten, Beschlagnahmebefugnissen und Beweisverwertungsaspekten beantworten würden.
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