EPA-Chef Battistelli

„Erste Anmeldungen für EU-Patente schon Ende 2018“

Benoît Battistelli ist überzeugt: Das UPC und damit das EU-Patent kommt schon bald. Er erwarte erste Anmeldungen von EU-Patenten bereits Ende 2018, spätestens aber Anfang 2019, sagte der Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA) anlässlich der Jahrespressekonferenz. Am Mittwoch legte das EPA in Brüssel die Zahlen für 2017 vor. Demnach stiegen sowohl die Anzahl angemeldeter als auch der erteilten Patente auf ein Rekordniveau.

Teilen Sie unseren Beitrag
Battistelli_Benoît
Battistelli_Benoît

Mit insgesamt 166.000 Patentameldungen verzeichnete das EPA einen Anstieg von knapp vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der erteilten Patente um zehn Prozent auf 106.000. Knapp die Hälfte (47 Prozent) der Anmeldungen stammte von Unternehmen aus den 38 Mitgliedstaaten des EPA. Außerhalb des EPA-Bereichs führt nach wie vor die USA (26 Prozent), gefolgt von Japan (13 Prozent) und China (5 Prozent).

Die Volksrepublik verzeichnete mit knapp 17 Prozent im Vorjahresvergleich einen besonders starken Zuwachs an Neuanmeldungen. An erster Stelle der Top-Anmelder steht der chinesische Elektronikkonzern Huawei. Doch auch koreanische Unternehmen wie LG oder Samsung zählen zu den Top-5 Anmeldern beim EPA.

Mit Siemens ist ein deutsches Unternehmen zweitgrößter Anmelder. Deutschland ist innerhalb Europas nach wie vor Anmeldenation Nummer eins, gefolgt von Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden. Ein starkes Wachstum in den Anmeldezahlen verzeichnen im europäischen Raum jedoch Dänemark, Österreich, Spanien und Schweden.

Diskussion um Qualitätstandards

Viel Zeit nahm sich Battistelli, um über die gestiegene Qualität zu sprechen. Damit reagierte er auch auf die Kritik von Unternehmen und Patentanwälten. Sie befürchten nicht zuletzt wegen der Querelen zwischen der Amtsführung und der Belegschaft, aber auch aufgrund der steigenden Anzahl der erteilten Patente einen Qualitätsverlust. Das EPA habe die Produktivität gesteigert, erklärte Battistelli vergangenen Mittwoch. Dazu beigetragen hätten neben internen Reformen insbesondere auch die auf knapp 4.400 gestiegene Anzahl von Patentprüfern.

Hoffnung auf schnellen UPC-Start

Battistelli äußerte auf der Pressekonferenz erneut seine Zuversicht, dass das Unified Patent Court (UPC) schnell starten könne, sobald das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutschen UPC-Gesetze entschieden habe. Der EPA-Präsident erwartet die ersten Anmeldungen von EU-Patenten Ende 2018 oder Anfang 2019. Das EU-Patent entfaltet seine Wirkung erst, wenn der UPC seine Arbeit aufnimmt.

Die deutschen Umsetzungsgesetze zur Schaffung des UPC hatten Bundestag und Bundesrat schon im vergangenen Mai auf den Weg gebracht. Eigentlich standen nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim EU-Rat aus. Allerdings stoppte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wenige Tage später das Prozedere aufgrund der Verfassungsbeschwerde des Düsseldorfer IP-Anwalts Dr. Ingve Stjerna. Diese blockiert die deutsche Ratifizierung vorerst.

Bundestag debattiert UPC-Gesetze erneut

Derweil wurde bekannt, dass die AfD-Fraktion die EU-Patentrechtsreform ablehnt und einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebacht hat. Sie fordert die Aufhebung der UPC-Gesetze sowie der Gesetze zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften aufgrund der europäischen Patentreform. Der Bundestag diskutiert den Antrag kommenden Donnerstag (15. März), einen Tag nach der Wahl des neuen Bundeskanzlers. Nach 45-minütiger Beratung soll der Bundestag die Vorlage zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überweisen.

Es gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich, dass der Bundestag dem Antrag der AfD zustimmen wird. Denn zunächst müsste auch der Rechtsausschuss dies empfehlen. Und dort ist das Kräfteverhältnis eindeutig: Nur 6 von 39 Abgeordneten gehören der AfD an.

Doch selbst wenn der Rechtsausschuss dem Bundestag eine entsprechende Empfehlung gibt, müsste dieser dem Antrag der AfD mit den Stimmen der Großen Koalition folgen. Im vergangenen Frühjahr hatte der Bundestag das Gesetzespaket jedoch einstimmig auf den Weg gebracht.

Auch wenn die Große Koalition dem Antrag gegen alle Erwartungen zustimmte, müsste eine weitere Hürde genommen werden. Denn der Bundestag kann zunächst nur die Bundesregierung auffordern, die Aufhebung der eigenen Gesetze anzustrengen. Dass die zukünftige Bundesregierung einer solchen Aufforderung allerdings folgt, gilt unter Experten als unwahrscheinlich. Realistischer bleibt, dass die Bundesregierung durch Vorlagen aus Karlsruhe die bestehenden Gesetze in Teilen nachbessern muss.                 

Artikel teilen

Lesen sie mehr zum Thema

Verfahren UPC-Beschwerde

Karlsruhe weitet Sondierungen aus, Verfahren zieht sich

Verfahren UPC

Düsseldorfer Rechtsanwalt Stjerna legte Verfassungsbeschwerde ein

Markt und Management Interview mit EPA-Verwaltungschef

„Der Neue muss den Frieden wiederherstellen”