Erfolgreiches Lobbying

Großkanzleien bekommen Alternative zur LLP

Die Bundesjustizministerin hat gestern den Entwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)" vorgelegt. Damit tritt neben die herkömmliche Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Effekt: Die Haftung für berufliche Fehler wird auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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Wolfgang Ewer
Wolfgang Ewer

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