„Die Regelungen zu Erfolgsgebühren sind viel liberaler als in Deutschland. Im außergerichtlichen Bereich können wir ein reines Erfolgshonorar vereinbaren,“ sagte Holzinger. „Bei gerichtlichen Verfahren, die außerhalb der Schweiz stattfinden – das wird die Regel sein –, können wir ebenfalls ein reines Erfolgshonorar vereinbaren, das sind unsere Mandanten aus den USA gewöhnt. Zulässig ist in jedem Fall bei einer gerichtlichen Vertretung in der Schweiz die Vereinbarung einer Erfolgsprämie, die zusätzlich zum Honorar geschuldet ist. Das ist in Art. 19 der Schweizer Standesregeln explizit festgehalten.“
Der Mandant beauftragt in solchen Fällen die Schweizer AG, diese mandatiert ihrerseits deutsche oder amerikanische Anwälte, die ihr Honorar nach den jeweils vor Ort gültigen berufsständischen Regeln berechnen. Großes Interesse erwartet Tilp vor allem von Seiten institutioneller Anleger aus Europa.
Für institutionelle Aktionäre könnte die Obwaldener AG vor allem aus einem weiteren Grund interessant werden: Tilp International darf, anders als in der deutschen Regelung vorgesehen, Prozesse finanzieren. Holzinger antwortete sehr vorsichtig auf die Frage, wie das entsprechende Kapital beschafft werden soll, versprach aber eine ebenso innovative Konstruktion. „Wir finanzieren bei Bedarf bis dato über externe Prozessfinanzierer, können dies nun aber in die eigene Hand nehmen, wenn wir das wollen. Die Überlegungen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen.“
Für die Gesellschaftsform der AG hatten sich Tilp und Holzinger auch entschieden, weil Gesellschafter nicht zwangsläufig als Anwälte zugelassen sein müssen. „In Washington, D.C., ist es seit langem möglich, dass auch Nicht-Anwälte Equity-Partner sein können. Diese Möglichkeit wird dort vor allem von Lobbyisten genutzt „, sagte Holzinger. Zwar gibt es derzeit keine Pläne, kurzfristig weitere Aktionäre an Bord zu nehmen, doch grundsätzlich ausschließen will Holzinger diese Option nicht.
Die AG-Gründung dürfte eine wesentlich engere Zusammenarbeit mit amerikanischen Prozessführungskanzleien einläuten, die selbst daran interessiert sind, europäische Mandanten für Sammelklagen vor US-Gerichten zu akquirieren. Tilp International hat bereits ein Abkommen mit der bekannten Sammelklägerkanzlei Cohen Milstein Hausfeld Toll unterzeichnet. Cohen hatte erst vor kurzem ein Büro in London eröffnet.
In Zukunft, so Holzinger, werde Tilp neben dem bisherigen Fokus auf Securities-Prozesse auch in kartellrechtsbezogenen Fällen aktiv werden: „Die EU-Pläne und die Düsseldorfer Entscheidung zum Fall von Cartel Damage Claims (mehr…) wird die Denkweise der Geschädigten stark verändern“.